Jede Spende rettet Tierleben
Für die Pferde in Reutte spenden

Helfen Sie jetzt!
Danke für Ihre unterstützung
Die Arbeit der Pferdeklappe in Reutte kann nur Dank Ihrer Hilfe bewerkstelligt werden, denn als gemeinnütziger Verein sind wir zur Gänze auf die Unterstützung von Tierfreunden angewiesen.
Unsere Vertrauenswürdigkeit hat höchste Priorität. Deshalb garantierten wir höchste Standards bei der Verwendung Ihrer Spende.Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer +43 (0) 662/84 32 55 zur Verfügung.
Spenden für die Pferdeklappe - häufige Fragen
Selbstverständlich! Unsere Pferde-Senioren Valewska, Marana und Paula sowie unser Esel-Duo Emil und Pauli freuen sich sehr über tierliebe Paten, die uns bei ihren Futter-, Medikamenten, Tierarzt- und Betreuungskosten unter die Arme greifen möchten.
Weil unsere Herzensmission die Vermittlung der Tiere ist, vergeben wir für die anderen Pferde auf dem Hof keine Patenschaften. Wir freuen uns jedoch sehr über neue Familienmitglieder, die uns im Zuge einer allgemeinen Patenschaft für unsere Pferde unterstützen und so zum Erhalt der Pferdeklappe beitragen möchten.
Eine Patenschaft kann man hier abschließen: Patenschaft für Pferde in Not
Unsere Pferdeklappe finanziert sich – wie der Österreichische Tierschutzverein selbst – zu 100 Prozent durch Spenden von Tierfreunden. Daher freuen wir uns über jede Unterstützung!
So können Sie uns bei der Versorgung unserer Pferde unter die Arme greifen:
- Finanzielle Spenden (Spenden an den Österreichischen Tierschutzverein sind steuerlich absetzbar!)
- Hofpatenschaften
- Tierpatenschaften
- Sponsoring
- Sachspenden
Alle Möglichkeiten sind auch hier zu finden: Was kann ich tun?
Für die Pferdeklappe des Österreichischen Tierschutzvereins stellt die tierliebe Familie Schwarzkopf-Hilti das ehemalige Gestüt Stegerberg in Reutte (Tirol) zur Verfügung. Die Kosten für die Versorgung der Pferde sowie laufende Betriebskosten trägt der Österreichische Tierschutzverein, der sich zur Gänze durch Spenden von Tierfreunden finanziert.
Bitte beachten Sie: Die Versorgung unserer Pferde geht mit hohen Kosten für Futter, Medikamente, Impfungen, Entwurmung, Tierarztbesuche, Physiotherapie, Training, Pflege etc. einher. Für einen gemeinnützigen, spendenfinanzierten Tierschutzverein wie uns ist das eine enorme finanzielle Herausforderung, die wir nur mit Spenden, Hof- und Tierpatenschaften bewältigen können.
Die Pferdeklappe erhebt, speichert und verarbeitet die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzrechts. Ihre personenbezogenen Daten werden auf einem zentralen Computer in Österreich gespeichert, und nur autorisierte Mitarbeiter unserer Organisation haben Zugriff auf Ihre Daten. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre von uns gespeicherten Daten einzusehen und falsche Daten berichtigen zu lassen.
Ja, Spenden sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen als Person die Spende eindeutig zugeordnet werden kann, dass die begünstigte Organisation vom Finanzamt anerkannt ist und die Spenden 10% der Jahreseinkünfte nicht übersteigen.
In Österreich sind Spenden steuerlich absetzbar. Seit Jänner 2017 funktioniert das ganz automatisch per elektronischer Übermittlung an das Finanzamt. Welche Steuern in welcher Höhe absetzbar sind, und was zur Spendenabsetzbarkeit grundsätzlich wichtig zu wissen ist, können Sie hier kompakt nachlesen.
Ich möchte meine Spende von der Steuer absetzen – wie geht das?
Seit Jänner 2017 senden Spendenorganisationen wie wir Ihre Spenden verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt, wenn Sie das wünschen. Die automatische Berücksichtigung der Spendenbeiträge funktioniert je nach Variante folgendermaßen:
Bei Zahlung per Erlagschein
Bei der Zahlungsanweisung, also auf dem Erlagschein, werden Sie gebeten, Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt zu geben. Mithilfe dieser Informationen kann die begünstigte Organisation den Betrag direkt ans Finanzamt melden, welches in Ihrem Steuerbescheid zuordnet.
Bei Online-Spenden
Wenn Sie online spenden oder eine Patenschaft abschließen, können Sie uns direkt die Erlaubnis erteilen, Ihre Daten zu übermitteln

Durch den automatischen Datenaustausch zwischen empfangender Organisation und Finanzamt, finden Sie Ihre Spenden- und Patenbeiträge für das vorangegangen Jahr gesammelt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung im Finanz Online oder auf Ihrem Steuerbescheid.
Ab und zu taucht die Frage auf, wozu wir für die steuerliche Absetzbarkeit Ihr Geburtsdatum benötigen. Das Geburtsdatum dient Ihrer eindeutigen Identifikation und somit der unmissverständlichen Zuordnung Ihres Spenden- oder Patenbeitrags. So wird sichergestellt, dass die Zahlung auch dem richtigen Steuerbescheid zugeordnet wird.
Bei der Spendenabsetzbarkeit gibt es in Österreich prozentuale Höchstbeträge vom Jahreseinkommen.
Dieser liegt für Privatpersonen in Österreich bei 10% des Gesamtbetrags der Jahreseinkünfte. Diese können als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Bei Sach- und Geldspenden von Unternehmen werden die 10% vom Gewinn des jeweiligen Jahres berechnet (vor Abzug der Spenden und des Gewinnfreibetrags). Zusätzlich gilt eine Grenze von EUR 500.000,- im Zeitraum von 5 Jahren. Zuwendungen innerhalb dieser Höchstgrenzen können einfach als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Spenden, die über diese Grenzen hinausgehen, können selbstverständlich getätigt, aber nicht zur Gänze steuerlich geltend gemacht werden. Abgesetzt wird dann einfach der Höchstbetrag.
Der Spendenbetrag wird als Ganzes von der Bemessungsgrundlage abgezogen, vorausgesetzt er übersteigt die Höchstbetragsgrenze nicht. Dadurch vermindert sich das zu besteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast.
Das bedeutet auch, dass eine Spende für Sie weniger kostet, da Sie dadurch einen Teil Ihrer Steuern zurückbekommen. Somit bedenken Sie Organisationen wie beispielsweise den Österreichischen Tierschutzverein mit einer Spende von EUR 100,- bezahlen schlussendlich aber nur EUR 65,- (bei einer Einkommenssteuerlast von 35%), da sich Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage durch die Spende vermindert.
Grundsätzlich gibt es beim Spenden als Privatperson nichts zu beachten, da Ihre Spende automatisch ans Finanzamt gemeldet wird. Seit 2017 brauchen Sie zum Spenden absetzen auch keinen Beleg oder Quittung mehr aufzubewahren.
Für die Spendenabsetzbarkeit ist es weiters essenziell, dass Sie an eine Organisation spenden, die vom Finanzamt als solche anerkannt wird.
