FAQs

Pferdeklappe-Unterstützen: Beziehung zwischen Pferd und Mensch

Sie können viel bewirken

Helfen Sie aktiv mit, notleidende Pferde zu retten, um ihnen ein sicheres, artgerechtes und würdevolles Zuhause zu schenken.

Wir von der Pferdeklappe in Reutte sind davon überzeugt, dass jedes Pferd ein glückliches und artgerechtes Leben verdient hat. Und diese Überzeugung leben wir – jeden Tag, 365 Tage im Jahr. Deshalb setzen wir tagtäglich alles daran, Tieren in Not zu Hilfe zu eilen sowie Tierleid und Tierquälerei zu verhindern.

Alles zur Pferdeklappe - häufige Fragen

Mit uns kommt das Erfolgs-Tierschutzprojekt „Pferdeklappe“ aus Deutschland nach Österreich. Da die Abgabe eines schutzbedürftigen Herzenstiers mit Angst und Scham verbunden sein kann, besteht ab 2022 die Möglichkeit der anonymen Abgabe. Das Konzept fußt auf dem Vorbild der Babyklappen in Krankenhäusern, wo verzweifelte Mütter in Notlagen ihre neugeborenen Babys abgeben und ihnen so ein besseres Leben ermöglichen können. Auch in der Pferdeklappe des Österreichischen Tierschutzvereins ist ab 2022 eine Koppel mit Box geplant, auf der Halter ihre Pferde anonym übergeben können.

Als Pferdebesitzer ist man zeitlich stark gefordert und monatlich mit hohen Kosten konfrontiert – etwa für Futter, den Einstellplatz im Stall, Hufschmied- und Tierarztbesuche etc. Geraten Besitzer in eine Notlage (z.B. psychische oder physische Erkrankungen, Jobverlust, persönliche Probleme), können sie die Versorgung ihres Tieres oft nicht mehr gewährleisten – und sehen sich gezwungen, ihren geliebten Begleiter abzugeben.
Für viele Menschen ist ihr Pferd wie ein Familienmitglied, dem sie ein schönes Leben ermöglichen möchten. Aufgrund der Dringlichkeit und des Zeitdrucks ist es Pferdebesitzern aber leider oft nicht möglich, ein artgerechtes und geeignetes Zuhause für ihr Pferd zu finden. So bekommen diese Tiere keinen beständigen Platz, werden an einen Pferdehändler verkauft oder landen gar beim Schlachter. Viele dieser Pferde sind jung, gesund und haben noch ein langes Pferdeleben vor sich. Ein Gnadenhof oder Hospiz ist daher ungeeignet. Mit der Pferdeklappe können wir eine sichere Unterbringung und artgerechte Betreuung dieser Pferde anbieten – und zwar so lange, bis sich der richtige Mensch und das passende Für-immer-Zuhause für sie finden lassen.

Über Besuch freuen wir uns immer sehr! Tierfreund*innen und Besucher*innen sind von Montag bis Sonntag nach vorheriger Anmeldung herzlich willkommen.
Unser Team in der Pferdeklappe ist am Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr telefonisch erreichbar. Kontakt: Nicole Mayrhofer: +43 660 7232620

Selbstverständlich! Unsere Pferde-Senioren Valewska, Marana und Paula sowie unser Esel-Duo Emil und Pauli freuen sich sehr über tierliebe Paten, die uns bei ihren Futter-, Medikamenten, Tierarzt- und Betreuungskosten unter die Arme greifen möchten.

Weil unsere Herzensmission die Vermittlung der Tiere ist, vergeben wir für die anderen Pferde auf dem Hof keine Patenschaften. Wir freuen uns jedoch sehr über neue Familienmitglieder, die uns im Zuge einer allgemeinen Patenschaft für unsere Pferde unterstützen und so zum Erhalt der Pferdeklappe beitragen möchten.

Eine Patenschaft kann man hier abschließen: Patenschaft für Pferde in Not

Unsere Pferdeklappe finanziert sich – wie der Österreichische Tierschutzverein selbst – zu 100 Prozent durch Spenden von Tierfreunden. Daher freuen wir uns über jede Unterstützung!

So können Sie uns bei der Versorgung unserer Pferde unter die Arme greifen:

  • Finanzielle Spenden (Spenden an den Österreichischen Tierschutzverein sind steuerlich absetzbar!)
  • Hofpatenschaften
  • Tierpatenschaften
  • Sponsoring
  • Sachspenden

Alle Möglichkeiten sind auch hier zu finden: Was kann ich tun?

Für die Pferdeklappe des Österreichischen Tierschutzvereins stellt die tierliebe Familie Schwarzkopf-Hilti das ehemalige Gestüt Stegerberg in Reutte (Tirol) zur Verfügung. Die Kosten für die Versorgung der Pferde sowie laufende Betriebskosten trägt der Österreichische Tierschutzverein, der sich zur Gänze durch Spenden von Tierfreunden finanziert.

Bitte beachten Sie: Die Versorgung unserer Pferde geht mit hohen Kosten für Futter, Medikamente, Impfungen, Entwurmung, Tierarztbesuche, Physiotherapie, Training, Pflege etc. einher. Für einen gemeinnützigen, spendenfinanzierten Tierschutzverein wie uns ist das eine enorme finanzielle Herausforderung, die wir nur mit Spenden, Hof- und Tierpatenschaften bewältigen können.

Auf unserer Website, auf Facebook und auf unserem Instagram-Kanal halten wir Sie über unsere Neuzugänge, bestehende Pferde und die Pferdevermittlungen auf dem Laufenden.

Anfrage: Wenn Sie einem Tierschutz-Pferd aus der Pferdeklappe ein neues Zuhause schenken möchten, dann schicken Sie uns gerne eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail an office@tierschutzverein.at. Unter +43 (0) 662/84 32 55 können Sie uns außerdem telefonisch erreichen. Steht gerade kein Pferd zur Vermittlung, setzen wir Sie auf die Interessentenliste und kontaktieren Sie, sobald ein Pferd ein Zuhause sucht.

Telefonisches Erstgespräch: Weil wir unsere Pferde nur an liebevolle Personen mit den passenden Voraussetzungen vermitteln, führen wir bereits telefonisch einen ersten Background-Check durch. Wir sprechen über Ihre Erfahrung mit Pferden und Tieren allgemein, über die zu erwartenden Haltungsbedingungen und über Ihre Motivation, ein Tierschutzpferd zu adoptieren. Dabei interessieren wir uns für Fragen wie: Können Sie Ihrem Wunschpferd ausreichend Platz und eine passende Umgebung bieten? Verfügen Sie über die zeitlichen und finanziellen Mittel für die Pflege und Versorgung des Tieres? Passen Sie und Ihr Wunschpferd charakterlich zueinander?

Terminvereinbarung: Nach dem telefonischen Erstgespräch entscheidet unsere Hofleitung über eine mögliche Terminvereinbarung. Ist der Andrang an Interessenten momentan zu groß, setzen wir Sie nach Absprache gerne auf unsere Warteliste. Sollten Sie nach unserer Ansicht nicht für eine Adoption infrage kommen, erhalten Sie eine Absage.

Ersttermin: Wenn Sie als potenzieller neuer Pferdehalter infrage kommen, vereinbaren wir einen ersten Termin in der Pferdeklappe. Dort können wir uns persönlich kennenlernen und herausfinden, welcher unserer Schützlinge am besten zu Ihnen passt. Auch können Sie sich so ein Bild vom aktuellen Zuhause Ihres künftigen Herzenstiers machen.

Vergabevertrag und Schutzgebühr: Die Entscheidung über die Vergabe eines Pferds liegt stets bei der Hofleitung. Kommt eine Vermittlung zustande, unterzeichnen beide Parteien den Vergabevertrag und vereinbaren – wie im Tierschutz üblich – eine Schutzgebühr. Diese deckt einen Teil der Versorgungs- und Tierarztkosten, die für Ihr Pferd während seiner Klappen-Zeit angefallen sind.

Nachsorgegespräch: Innerhalb der ersten Tage nach der Vermittlung bekommen die neuen „Adoptiveltern“ einen Anruf von unserer Hofleitung. Wir sprechen über das Wohlbefinden und die Ankunft Ihres neuen Schützlings, klären offene Fragen und finden Lösungen für Sorgen und Probleme. Nach zwei Wochen bitten wir Sie, sich bei uns für ein weiteres Nachsorgegespräch zu melden. Nach ca. vier Wochen kontrollieren wir das Wohlbefinden und die Haltungsbedingungen Ihres Pferds bei einem Besuch vor Ort oder per Video-Chat. Gibt es nichts zu beanstanden, erfolgt der nächste Termin in sechs Monaten. Sehen wir tierschutzrelevante Probleme, setzen wir dem neuen Halter eine Frist, um die erforderlichen Haltungsbedingungen zu erfüllen. Werden diese nicht erreicht, nehmen wir das Pferd erneut in der Pferdeklappe auf.

Selbstverständlich – wir haben größtes Verständnis und freuen uns, wenn Sie sich weiterhin für das Schicksal Ihres Pferds interessieren! Kontaktieren Sie uns jederzeit unter +43 (0)662/84 32 55 oder office@tierschutzverein.at – wir halten Sie gerne über den Weg Ihres Herzenspferds auf dem Laufenden. Sobald ein Pferd vermittelt ist, liegt es in der Entscheidung des neuen Besitzers, ob und wie weit er in Kontakt bleiben möchte.

Tierärztliche Untersuchung: Jeder neue Schützling wird gründlich vom Tierarzt unseres Vertrauens untersucht (Erstanamnese mit Blutbild; routinemäßige Untersuchung von Herz, Lunge und Fell; Erhebung des Impf- und Entwurmungsstatus, Kotprobe). Bei Bedarf werden unsere Pferde schnellst- und bestmöglich behandelt. Sämtliche Kosten trägt der Österreichische Tierschutzverein.

Individueller Trainings- und Sozialbetreuungsplan: Wir erstellen einen umfassenden Trainings- und Sozialbetreuungsplan, der speziell auf die Bedürfnisse und die Hintergrundgeschichte Ihres Pferds zugeschnitten ist. Außerdem bekommen all unsere Pferde aktive Paten zugewiesen, die sie während ihrer Zeit in der Pferdeklappe liebevoll unterstützen und begleiten.

Abgabekriterien: Wenn wir könnten, würden wir jedes Pferd bei uns aufnehmen, das Hilfe braucht – egal wie alt oder krank es ist. Leider haben wir als gemeinnütziger Verein aber nur begrenzte Möglichkeiten. Da wir weder Gnadenhof noch Pferdehospiz sind und den Fokus auf die Vermittlung unserer Pferde legen, können wir in der Pferdeklappe leider keine Pferde aufnehmen, die steinalt sind und/oder Euthanasie bzw. palliative Versorgung benötigen. Gerne sind wir Ihnen jedoch bei der Vermittlung an einen Gnaden- oder Hospizhof behilflich!

Anfrage: Wenn Sie nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen sind, dass Sie Ihr Pferd in der Pferdeklappe abgeben möchten, senden Sie uns bitte eine Anfrage mittels Kontaktformular oder per E-Mail an office@tierschutzverein.at. Telefonisch sind wir gerne unter 0662/84 32 55 für Sie da.
Nachdem Ihre Anfrage in unser Postfach geflattert ist, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen, um ein persönliches oder telefonisches Erstgespräch zu vereinbaren.

Erstgespräch: Im Erstgespräch erheben wir die Charaktereigenschaften, die Hintergrundgeschichte, mögliche Einschränkungen und eventuelle Verhaltensauffälligkeiten Ihres Pferds gegenüber Menschen und Tieren. Zudem klären wir, welche Bedürfnisse (Futter, Verpflegung, Medikamente) Ihr Liebling hat und wie wir diesen am besten gerecht werden können. Bitte halten Sie dabei Fotos, Videos und Arztbefunde Ihres Tieres bereit.

Transport: Wenn Ihr Pferd einen Klappenplatz bekommt, können Sie es zum vereinbarten Datum in die Pferdeklappe bringen. Wir bitten um Verständnis, dass wir als spendenfinanzierter Verein nicht für den Transport Ihres Pferds aufkommen können – Kosten, Organisation und Verantwortung liegen stets beim Besitzer.

Schenkungsvertrag: Im Zuge der Abgabe unterzeichnen sowohl Sie als auch der Österreichische Tierschutzverein einen sogenannten Schenkungsvertrag. Damit geht Ihr Pferd in den Besitz des Österreichischen Tierschutzvereins über und wir verpflichten uns – nach bestem Wissen und Gewissen – für Ihr geliebtes Tier zu sorgen.
Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die Entscheidung für eine Abgabe gründlich zu überdenken. Unsere Mission ist die Suche nach neuen Lebensplätzen für unsere geretteten Schützlinge. Ihr Pferd bekommt bei uns daher keinen dauerhaften Dauerplatz, sondern wird an einen passenden, liebevollen Halter weitervermittelt. Ehemalige Besitzer haben dabei kein Mitspracherecht mehr, da wir den organisatorischen Aufwand sonst nicht bewältigen könnten.

Sie sind noch auf der Suche nach einem tollen und sinnstiftenden Geschenk für Ihre Liebsten? Egal ob Weihnachten, Valentinstag oder Geburtstag – mit einer Patenschaft als Geschenk machen Sie nicht nur der/dem Beschenkten eine Freude, sondern helfen auch noch Tieren in Not!

Ob Hof-/ oder Tierpatenschaft – um sie zu verschenken müssen Sie lediglich im Feld “Nachrichten” vermerken, welcher Name auf der Patenschaftsurkunde stehen und wohin sie verschickt werden soll.

Wir freuen uns sehr über Besuch pferdelieber Menschen auf unserem Hof! Für eine Führung kontaktieren Sie bitte unsere Hofleitung:
Kontakt: Ingrid Schätzle +43664 88 50 56 28

Die Pferdeklappe erhebt, speichert und verarbeitet die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzrechts. Ihre personenbezogenen Daten werden auf einem zentralen Computer in Österreich gespeichert, und nur autorisierte Mitarbeiter unserer Organisation haben Zugriff auf Ihre Daten. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre von uns gespeicherten Daten einzusehen und falsche Daten berichtigen zu lassen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Patenschaft, so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen und wir werden Ihnen die gewünschten Informationen so schnell wie möglich zukommen lassen. Geben Sie bitte auch immer rechtzeitig Adressänderungen bekannt, damit Sie etwa nach einem Umzug weiterhin problemlos alle Nachrichten von uns erhalten.

Ja, Spenden sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen als Person die Spende eindeutig zugeordnet werden kann, dass die begünstigte Organisation vom Finanzamt anerkannt ist und die Spenden 10% der Jahreseinkünfte nicht übersteigen.

In Österreich sind Spenden steuerlich absetzbar. Seit Jänner 2017 funktioniert das ganz automatisch per elektronischer Übermittlung an das Finanzamt. Welche Steuern in welcher Höhe absetzbar sind, und was zur Spendenabsetzbarkeit grundsätzlich wichtig zu wissen ist, können Sie hier kompakt nachlesen.

Ich möchte meine Spende von der Steuer absetzen – wie geht das?

Seit Jänner 2017 senden Spendenorganisationen wie wir Ihre Spenden verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt, wenn Sie das wünschen. Die automatische Berücksichtigung der Spendenbeiträge funktioniert je nach Variante folgendermaßen:

Bei Zahlung per Erlagschein

Bei der Zahlungsanweisung, also auf dem Erlagschein, werden Sie gebeten, Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt zu geben. Mithilfe dieser Informationen kann die begünstigte Organisation den Betrag direkt ans Finanzamt melden, welches in Ihrem Steuerbescheid zuordnet.

Bei Online-Spenden

Wenn Sie online spenden oder eine Patenschaft abschließen, können Sie uns direkt die Erlaubnis erteilen, Ihre Daten zu übermitteln

Österreichischer Tierschutzverein - Spendenabsetzbarkeit: Das Feld Spendenquittung muss mit "ja, bitte" ausgefüllt werden

Durch den automatischen Datenaustausch zwischen empfangender Organisation und Finanzamt, finden Sie Ihre Spenden- und Patenbeiträge für das vorangegangen Jahr gesammelt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung im Finanz Online oder auf Ihrem Steuerbescheid.

Ab und zu taucht die Frage auf, wozu wir für die steuerliche Absetzbarkeit Ihr Geburtsdatum benötigen. Das Geburtsdatum dient Ihrer eindeutigen Identifikation und somit der unmissverständlichen Zuordnung Ihres Spenden- oder Patenbeitrags. So wird sichergestellt, dass die Zahlung auch dem richtigen Steuerbescheid zugeordnet wird.

Bei der Spendenabsetzbarkeit gibt es in Österreich prozentuale Höchstbeträge vom Jahreseinkommen.

Dieser liegt für Privatpersonen in Österreich bei 10% des Gesamtbetrags der Jahreseinkünfte. Diese können als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Bei Sach- und Geldspenden von Unternehmen werden die 10% vom Gewinn des jeweiligen Jahres berechnet (vor Abzug der Spenden und des Gewinnfreibetrags). Zusätzlich gilt eine Grenze von EUR 500.000,- im Zeitraum von 5 Jahren. Zuwendungen innerhalb dieser Höchstgrenzen können einfach als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Spenden, die über diese Grenzen hinausgehen, können selbstverständlich getätigt, aber nicht zur Gänze steuerlich geltend gemacht werden. Abgesetzt wird dann einfach der Höchstbetrag.

Der Spendenbetrag wird als Ganzes von der Bemessungsgrundlage abgezogen, vorausgesetzt er übersteigt die Höchstbetragsgrenze nicht. Dadurch vermindert sich das zu besteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast.

Das bedeutet auch, dass eine Spende für Sie weniger kostet, da Sie dadurch einen Teil Ihrer Steuern zurückbekommen. Somit bedenken Sie Organisationen wie beispielsweise den Österreichischen Tierschutzverein mit einer Spende von EUR 100,- bezahlen schlussendlich aber nur EUR 65,- (bei einer Einkommenssteuerlast von 35%), da sich Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage durch die Spende vermindert.

Grundsätzlich gibt es beim Spenden als Privatperson nichts zu beachten, da Ihre Spende automatisch ans Finanzamt gemeldet wird. Seit 2017 brauchen Sie zum Spenden absetzen auch keinen Beleg oder Quittung mehr aufzubewahren.

Für die Spendenabsetzbarkeit ist es weiters essenziell, dass Sie an eine Organisation spenden, die vom Finanzamt als solche anerkannt wird.

Seit 2017 werden Spenden von Privatpersonen automatisch von den begünstigten Organisationen an das Finanzamt weitergeleitet. Sofern Sie alle nötigen Daten angegeben bzw. sich für die Übermittlung angemeldet haben, werden Ihre Spenden automatisch steuerlich berücksichtigt.

Spendenbeträge, die beim Finanzamt aufscheinen, werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Sie verringern sozusagen Ihr Jahreseinkommen, von dem die effektive Steuerlast berechnet wird und senken letztere damit auch.

Wichtig ist hierbei, dass Ihre Spenden auch beim Finanzamt aufscheinen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wie auch bei der Einkommenssteuererklärung geht das automatisch, sofern Sie einer Weiterleitung zugestimmt haben. Sie werden dort bei den Sonderausgaben zugerechnet.

Grundsätzlich können alle Organisationen und Personen, die Sie unterstützen möchten, finanzielle Zuwendungen erhalten. Allerdings ist damit dann nicht sicher, ob die Zahlung der Spendenabsetzbarkeit unterliegt. Informationen zu den in Österreich spendenbegünstigten Einrichtungen, können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter diesem Link einsehen.

Haben Sie einen Finanz Online-Zugang? Dann können Sie dort die Spendensumme einsehen, die von der begünstigten Organisation gemeldet wurde. Spenden, die beispielsweise 2021 getätigt wurden, sind ab März 2022 dort automatisch vermerkt.

Wir hoffen, Ihnen Ihre Fragen zur Spendenabsetzbarkeit beantwortet zu haben. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren oder sich auf der Website des Bundesministerium für Finanzen erkundigen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Patenschaft, so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen und wir werden Ihnen die gewünschten Informationen so schnell wie möglich zukommen lassen. Geben Sie bitte auch immer rechtzeitig Adressänderungen bekannt, damit Sie etwa nach einem Umzug weiterhin problemlos alle Nachrichten vom Österreichischen Tierschutzverein erhalten.

Der Österreichische Tierschutzverein erhebt, speichert und verarbeitet die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzrechts. Ihre personenbezogenen Daten werden auf einem zentralen Computer in Österreich gespeichert, und nur autorisierte Mitarbeiter des Österreichischen Tierschutzvereins haben Zugriff auf Ihre Daten. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre von uns gespeicherten Daten einzusehen und falsche Daten berichtigen zu lassen.

Als Pate erhalten Sie einen Begrüßungsbrief und eine Patenschaftsurkunde. Gegen Ende des Jahres erhalten Sie einen Bericht über die Geschehnisse am Tierschutzhof. Zudem erhalten Sie eine Weihnachtspost und das Magazin Tier & Natur. Sie haben außerdem die Möglichkeit einen unserer Tierschutzhöfe zu besuchen und eine exklusive Führung zu erleben.

Bei der Übernahme einer Patenschaft erhalten Sie:

  • Einen Begrüßungsbrief
  • Eine Patenschaftsurkunde
  • Post von Ihrem Patentier
  • Einmal pro Jahr das Tier & Natur Magazin

Bei der Übernahme einer Patenschaft leisten Sie einen monatlichen Mindestbeitrag, den Sie mittels Einzugsermächtigung, Dauerauftrag, Internet-Banking, Zahlschein oder Kreditkarte entrichten können.

Mit Ihrem Beitrag helfen Sie mit, die Versorgung der auf den Assisi-Höfen lebenden Tieren zu sichern und ermöglichen damit den Tieren Ihres Patenhofes, in einer liebevollen und sicheren Umgebung zu leben. Sie tragen dazu bei, die täglichen Bedürfnisse zu stillen, die medizinische Versorgung zu gewährleisten und geben den Vierbeinern darüber hinaus die Chance, sich geborgen zu fühlen und bereit für ein Für-Immer-Zuhause zu sein.

Wenn Sie Interesse daran haben, eine Patenschaft zu übernehmen und einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten, kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie Sie sich engagieren können. Jede Unterstützung, sei sie groß oder klein, macht einen Unterschied für Tiere in Not.

Eine Patenschaft für den Österreichischen Tierschutzverein beginnt bei EUR 25,-. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Betrag höher anzusetzen. Patenschaften sind im Übrigen von der Steuer absetzbar und werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

Bei einer Patenschaft spenden Sie monatlich für ein konkretes Tier oder einen unserer Tierschutzhöfe. Mit Ihrer Tierpatenschaft helfen Sie uns dabei, ein liebevolles Zuhause für die Patentiere zu bereiten. Ihre Hilfe kommt an!

Eine Patenschaft ist eine persönliche Hilfe für in Not geratene Tiere, die auf einem Assisi-Hof des Österreichischen Tierschutzvereins ein neues Zuhause gefunden haben. Unsere jahrzehntelange Erfahrung mit Patenschaften hat uns gezeigt, dass eine Patenschaft etwas ganz Besonderes ist. Patenschaft bedeutet, offen zu sein für in Not geratene Tiere und einen Beitrag zu leisten, um diesen Tieren wieder Geborgenheit und eine sichere Zukunft zu schenken.

Sie möchten Tieren auch nach Ihrem Ableben noch etwas Gutes tun? Ein Testament bzw. Legat ist eine gute Möglichkeit, um diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. HIER erhalten Sie mehr Informationen zum Thema Testament für Tiere.

Tiere, die aufgrund einer Krankheit oder anderen Umständen als nicht vermittelbar gelten, verbringen einen sorgenfreien Lebensabend auf einem unserer Assisi-Höfe. Diese Tiere freuen sich stets über tierbegeisterte Paten.

Entschließen Sie sich für eine Patenschaft, so investieren Sie monatlich einen gewissen Betrag in das Wohl unserer Patentiere. Eine Patenschaft können Sie ganz einfach über unser Tierpatenschaftsformular  oder unser Hofpatenschaftsformular eingehen.

Sie möchten in regelmäßigen Abständen einen beliebigen Betrag spenden, um Tieren in Not zu helfen? Dann stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Online-Spendenformular

Mit unserem Online-Spendenformular können Sie sich ganz einfach entscheiden, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich spenden möchten.

Dauerauftrag

Bevorzugen Sie stattdessen einen klassischen Dauerauftrag, so helfen wir Ihnen gerne dabei. Unter der Nummer +43 (0) 662 / 84 32 55 sind wir für Sie erreichbar.

SEPA-Einzugsformular

Das SEPA-Einzugsformular ist eine weitere Möglichkeit, eine regelmäßige Spende einzuleiten. Dieses können Sie entweder telefonisch unter der Nummer +43 (0) 662 / 84 32 55anfordern oder zusammen mit unserem kostenlosen Magazin „Tier & Natur“ beziehen.

Mit einer Einzelspende helfen Sie Tieren einmalig mit einem beliebigen Geldbetrag. Die Einzahlung erfolgt über unser Spendenformular oder über das SEPA Einzugsformular, das Sie entweder telefonisch unter der Nummer +43 (0) 662 / 84 32 55 anfordern können oder als Beilage unseres kostenlosen Magazins „Tier & Natur“ vorfinden.

Professionelle Beratung

Bei NotarInnen und Rechtsanwältinnen erhalten Sie professionelle Beratung zu Ihrer letztwilligen Verfügung. Gerne vermitteln wir Ihnen auch ExpertInnen, mit denen wir bereits auf jahrelange, durchweg positive Erfahrung zurückblicken. Unter +43 (0) 662/84 32 55 geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Informationen sammeln

Sie möchten sich lieber erst einmal selbst über das Thema Testament informieren? Im Internet finden Sie zahlreiche Informationen sowie Testament-Muster. Jedoch sind viele dieser Testament-Vorlagen nicht sonderlich aussagekräftig, etwa wenn es an wichtigen Details und Erklärungen mangelt. In unserem kostenlosen Testamentsratgeber erhalten Sie fundierte Informationen zum Thema sowie eingängige Testament-Vorlagen.

Zwar sind im Internet zahlreiche Testament-Muster einsehbar, jedoch mangelt es dabei oftmals an hilfreichen Details und Erklärungen. In unserem kostenlosen Testamentsratgeber findest du neben Testament-Vorlagen viele weitere Infos zum Thema Nachlassregelung.

 Gratis Testamentsratgeber anfordern

Anders als bei Erbverträgen können Sie Ihr Testament auch nachträglich abändern oder widerrufen – und zwar jederzeit. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Ausdrücklich in Testamentsform: Sie können die nachträgliche Änderung bzw. den Widerruf des letzten Willens ausdrücklich in Testamentsform festhalten. Dies gilt als sicherster Weg, vor allem dann, wenn das ursprüngliche Testament bereits im Besitz des Erben ist, der ersetzt werden soll.
  • Stillschweigend: Sie können die Änderung bzw. den Widerruf auch stillschweigend durchführen. Das bedeutet, Sie verfassen ein neues Testament und lassen das alte Testament darin unerwähnt.
  • Vernichtung des alten Testaments: Sie vernichten das alte Testament, etwa indem sie es zerreißen, durchstreichen oder verbrennen.

Es ist ratsam, die Änderung bzw. den Widerruf offiziell festzuhalten. Dafür gibt es zwei Register:

  • Das Zentrale Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer
  • Das Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages

 Gratis Testamentsratgeber anfordern

Viele Menschen wissen gar nicht, dass das Testament grundsätzlich eigenhändig bzw. handschriftlich verfasst werden muss. Wird dieses wichtige Kriterium nicht eingehalten, handelt es sich um ein fremdhändiges Testament. Dieses gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Eigenhändiges Testament

Ein Testament bzw. Legat muss grundsätzlich handschriftlich verfasst werden. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie unter Punkt 3. Testament erstellen: Aber wie?

Fremdhändiges Testament

Das fremdhändige Testament kann auf dem Computer, der Schreibmaschine oder handschriftlich von einer von Ihnen ausgewählten Person verfasst werden. Es gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Der/die ErblasserIn muss das Testament persönlich unterschreiben.
  • Zudem muss der/die ErblasserIn einen Zusatz formulieren, die besagt, dass das Dokument tatsächlich seinen letzten Willen enthält.
  • Das Testament muss vor drei Zeugen, die aus dem Dokument eindeutig hervorgehen (z.B. mit vollem Namen, Geburtsdatum, Wohnort) unterzeichnet werden. Die zeugen müssen nicht über den Inhalt der letztwilligen Verfügung unterrichtet werden. Sie müssen nur bezeugen, dass das Dokument den letzten Willen des/der TestamentverfasserIn beinhaltet.
  •  Die Zeugen müssen am Ende des Dokumentes mit dem Zusatz „als Testamentszeuge“ unterschreiben.
  •  Minderjährige, blinde, stumme oder taube Personen werden als Zeugen nicht akzeptiert. Das gilt auch für Zeugen, die der Dokumentensprache nicht mächtig sind.
  •  Zeugen, die befangen sein könnten – etwa Personen oder Organe, der durch das Testament begünstigt wird sowie deren Angehörige – kommen ebenfalls nicht infrage.

Wenn Sie ein Testament von einem/einer ExpertIn aufsetzen bzw. hinterlegen lassen möchten, fallen dafür Gebühren an. Aber mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen?

Rechtsanwaltskosten

Wird die letztwillige Verfügung von einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin aufgesetzt, so kann das Honorar individuell festgelegt werden. Auch für die Registrierung des Schriftstücks im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte ist mit einmaligen Kosten zu rechnen.

Kosten für den/die NotarIn

Die (einmaligen!) Kosten für ein einfaches Testament bewegen sich normalerweise zwischen 200 und 300 Euro. Inkludiert ist die Beratung, Formulierung und Hinterlegung der letztwilligen Verfügung, sowie die Registrierung des Testaments beim Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer. Laufende Kosten für die Hinterlegung des Testaments sind üblicherweise nicht zu entrichten. Bei besonders komplizierten Verhältnissen sollten Sie die Gebühren im Vorhinein abklären.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem kostenlosen Testamentsratgeber:

 Gratis Testamentsratgeber anfordern

Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Spenden und Testamentspenden angewiesen. Unsere Vertrauenswürdigkeit und der sorgsame Umgang mit Ihrer Spende sind für uns von höchster Priorität. Daher erklären wir Ihnen gerne ganz genau, was mit Ihrer (Testaments-)Spende geschieht: 

Als gemeinnützige Hilfsorganisation für Tiere engagieren wir uns unermüdlich für deren Rechte und Belange. Darum haben wir das Konzept der Franz von Assisi-Höfe ins Leben gerufen. In diesen Tierquartieren finden schutz- und wehrlose Tiere ein neues, sicheres, liebevolles und vor allem angstfreies Zuhause. Zudem ist unser Team der Assisi Hof-Tierrettung an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr im Einsatz, um Tieren in Not zu Hilfe zu Eilen.

Ihr Testament hilft Tieren

Damit verbunden sind jedoch auch hohe Kosten für die Betreuung und Versorgung der Tiere. Notwendigkeiten wie Futter, Pflege, tierärztliche Behandlungen, einige wenige angestellte MitarbeiterInnen in Teil- und Vollzeit, Fahrtkosten in Tierschutzangelegenheiten und Kosten für die Instandhaltung der Unterkünfte der Tiere müssen gedeckt werden. 

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns damit, die Leistungen des Österreichischen Tierschutzvereins aufrechtzuerhalten und auszuweiten. Diese sind:

  • Versorgung und Pflege der Tiere auf unseren Franz von Assisi-Höfen
  • Rund-um-die-Uhr-Rettung der Tiere durch die Österreichische Tierrettung
  • Planung und Umsetzung wichtiger Tierschutzprojekte, Aufklärungsarbeit, Petitionen und Kampagnen

Die Tiere des Österreichischen Tiere hoffen auf Ihre Unterstützung!

 Gratis Testamentsratgeber anfordern

Ist keine letztwillige Verfügung vorhanden oder wird das vorliegende Testament für ungültig erklärt, so kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Aber was genau bedeutet das?

Als gesetzliche Erbinnen werden angesehen:

  • Der/die EhegattIn (oder eingetragene PartnerIn)
  • Die Verwandten des/der ErblasserIn

Für die Reihenfolge sind vier Erblinien, sogenannte Parentelen, relevant:

Das erste Parentel

Zur ersten Erblinie gehören die direkten Nachkommen des/der ErblasserIn, also eheliche und uneheliche Kinder, Adoptivkinder und Kindeskinder (= Enkel). Angehörige der ersten Linie werden nach der gesetzlichen Erbfolge zuerst berücksichtigt. Nur wenn Angehörige des ersten Parentels existieren, werden die Angehörigen des zweiten Parentels berücksichtigt.

Das zweite Parentel

Zum zweiten Parentel gehören die Eltern sowie die Nachkommen der Eltern, also die Geschwister, Neffen und Nichten des/der ErblasserIn.

Das dritte Parentel

Als Angehörige der dritten Erblinie gelten die Großelternpaare mütterlicher- und väterlicherseits sowie deren Nachkommen, also Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen des/der ErblasserIn.

Das vierte Parentel

Zur vierten und letzten Erblinie gehören die Urgroßeltern, deren Nachkommen werden allerdings nicht berücksichtigt.

 Gratis Testamentsratgeber anfordern

Wird keine letztwillige Verfügung getroffen, so blickt das eigene Haustier meist einer ungewissen Zukunft entgegen. Denn jene ErbInnen, die nach der gesetzlichen Erbfolge bedacht werden, sind nicht dazu verpflichtet, für ein hinterbliebenes Tier zu sorgen und es zu pflegen. Deshalb ist es wichtig, den eigenen geliebten Begleiter zeitgerecht mittels Testament oder Legat abzusichern.

Mit Hilfe einer Organisation wie dem Österreichischen Tierschutzverein können Sie die künftige Unterbringung und Versorgung Ihres Tieres auf einem Franz von Assisi-Hof sicherstellen. Beispielsweise, indem Sie den Österreichischen Tierschutzverein als Erben oder Legatar einsetzen und beauftragen, sich um Ihr Tier zu kümmern. Mehr darüber erfahren Sie in unserem kostenlosen und unverbindlichen Testamentsratgeber.

 Gratis Testamentsratgeber anfordern

Kann mein Tier erben? Vor dieser Frage stehen viele HaustierbesitzerInnen, die ihre geliebten Vierbeiner gerne mittels Testament oder Legat absichern möchten. Leider ist dies in Österreich nicht möglich. Denn rein rechtlich gesehen gilt ein Tier hierzulande noch immer als Sache. Dennoch gibt es Alternativen, um das eigene Haustier durch die letztwillige Verfügung abzusichern.

Bedingungen im Testament festlegen

Es ist möglich, im Testament gewisse Bedingungen an den/die ErbIn bzw. den/die LegatarIn zu stellen. So kann z.B. festgelegt werden, dass der/die ErbIn den Erbteil nur dann erhält, wenn er/sie sich dem Tier annimmt. Allerdings erfordern derartige Bedingungen großes Vertrauen in die/den BegünstigteN, um möglichst sicherzugehen, dass das Tier von seinem/er künftigen BesitzerIn auch tatsächlich gut behandelt wird.

Eine Tierschutzorganisation beauftragen

Fehlt es in dieser Hinsicht an Vertrauen gegenüber dem/der ErbnehmerIn, so kann auch eine Tierschutzorganisation beauftragt werden – wie etwa der Österreichische Tierschutzverein. Immer wieder wird uns die ehrenvolle Aufgabe zuteil, uns im Namen eines/er verstorbenen TierfreundIn um das Wohlergehen von Tieren kümmern zu dürfen – etwa, wenn diese/r den Österreichischen Tierschutzverein in seinem/ihrem Testament oder Legat bedacht und uns mit der Pflege und Versorgung seines/ihres geliebten Begleiters beauftragt hat.

Mehr zur Absicherung Ihres eigenen Lieblings finden Sie in unserem kostenlosen Testamentsratgeber:

 Gratis Testamentsratgeber anfordern

Wussten Sie, dass laut ExpertInnen bis zu 90 Prozent aller Testamente ungültig sind? Schuld daran sind größtenteils formale Fehler, die Sie jedoch ganz einfach vermeiden können.

Grundsätzlich sollten Sie ein Testament

  • handschriftlich zu Papier bringen
  • eigenhändig und mit vollem Namen unterschreiben
  • Ihre Unterschrift am Ende des Textes platzieren

Damit Sie ganz sichergehen können, dass Ihr letzter Wille formal korrekt ist, möchten wir Ihnen unseren  kostenlosen Testamentsratgeber ans Herz legen:

 Gratis Testamentsratgeber anfordern

Dieser enthält detaillierte Testament-Vorlagen und erklärt einfach und verständlich, was Sie bei der letztwilligen Verfügung beachten sollten.

Bei weiteren Fragen ist es zudem sinnvoll, eine/n ExpertIn zu kontaktieren, wie etwa eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder eine/n Notarin.

Der Volksmund verwendet die Begriffe Testament und Vermächtnis (= Legat) oft synonym. Dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied. Auch Optionen wie der Schenkungsvertrag oder der Erbvertrag stehen für die Nachlassregelung zur Verfügung.

Testament

Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass pauschal regeln. Das bedeutet, dass die ErbInnen jeweils mit einer Quote bedacht werden (etwa zur Gänze, zu je 50 Prozent, zu je einem Drittel etc).

Vermächtnis (= Legat)

Ein Vermächtnis bzw. Legat ist eine hervorragende Möglichkeit, um einen bestimmten Geldbetrag oder einzelne Gegenstände (z.B. Liegenschaften, Schmuck oder ein Sparbuch) weiterzugeben. Dabei hat der/die VermächtnisnehmerIn aber nur Anspruch auf diese eine bestimmte Sache. Im Gegensatz zu ErbInnen haften VermächtnisnehmerInnen nicht für die Schulden des/der ErblasserIn.

Ein Vermächtnis können Sie entweder als Bestandteil des Testaments verfassen oder als eigenes Dokument aufsetzen. Diese Form der letztwilligen Verfügung eignet sich auch, um – neben der Absicherung der eigenen Familie – eine gemeinnützige Organisation zu bedenken.

Zudem können Sie mit einem Legat auch bestimmte Leistungen seitens des/der VermächtnisnehmerIn einfordern, wie z.B. die Unterbringung des eigenen Haustiers auf einem Franz von Assisi-Hof.

Schenkungsvertrag auf den Todesfall

Beim Schenkungsvertrag verspricht der/die Schenkende, im Fall seines/ihres Todes einen bestimmten Anteil seines/ihres Vermögens an den/die GeschenknehmerIn zu übergeben. Achtung: Im Gegensatz zum Testament können Sie einen Schenkungsvertrag nicht selbständig widerrufen.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist die verbindlichste aller hier aufgeführten Möglichkeiten zur Nachlassregelung. Ein Erbvertrag ist – anders als das klassische Testament – ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das ausschließlich zwischen Ehepaaren abgeschlossen werden kann. Änderungen können daher nur unter Zustimmung beider VertragspartnerInnen erfolgen. Zudem ist die Miteinbeziehung eines/er NotarIn erforderlich.

Der eigene Tod ist ein sehr sensibles Thema, das vielen Menschen große Angst bereitet. Deshalb wird das Festhalten des letzten Willens oft jahrelang vor sich hergeschoben. Aber warum ist es überhaupt wichtig, ein Testament aufzusetzen?

Ein Testament zu erstellen ist in Österreich nicht verpflichtend. Grundsätzlich kann also jeder für sich entscheiden, ob er/sie eine letztwillige Verfügung aufsetzen möchte. Aus folgenden Gründen kann dieser Schritt jedoch überaus ratsam sein:

Selbstbestimmung

Liegt kein Testament vor, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sind wiederum keine rechtmäßigen ErbInnen vorhanden, fällt das gesamte Vermögen nicht selten dem Staat zu. Mit einer letztwilligen Verfügung bestimmen Sie hingegen selbst über das, was später einmal mit Ihrem Nachlass geschieht.

Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Auch zeigt die Erfahrung, dass ohne Testament immer wieder familiäre Streitigkeiten um das Erbe auftreten. Vor allem, wenn es um Familienbetriebe, Liegenschaften oder komplizierte familiäre und finanzielle Verhältnisse geht, ist es empfehlenswert, den letzten Willen in Schriftform festzuhalten.

Nach dem Tod etwas Gutes tun

Sie möchten nach Ihrem Tod etwas Gutes tun und sich für die Dinge einsetzen, die Ihnen wichtig sind? Dann fungiert ein Testament bzw. Legat (= Vermächtnis) als hervorragende Möglichkeit, um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen – etwa, indem Sie damit einen gemeinnützigen Verein wie den Österreichischen Tierschutzverein unterstützen.

Weitere Informationen sowie detaillierte Testament-Vorlagen finden Sie in unserem kostenlosen Testaments-Ratgeber:

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Für die Verpflegung, medizinische Versorgung und Sozialbegleitung der geretteten Pferde entstehen hohe Kosten.

Als gemeinnütziger Verein sind wir zur Gänze auf die Unterstützung von Tierfreunden angewiesen. Nur mit Ihrer Hilfe können wir das Projekt Pferdeklappe finanzieren.
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