Ob Hunde mit Stupsnasen oder Katzen mit Knickohren: Tiere mit vermeintlich niedlichen Merkmalen sind voll im Trend. In den Sozialen Medien werden Französische Bulldoggen, Faltohrenkatzen & Co. regelrecht als „Stars“ verehrt. Was viele nicht wissen oder nicht wahrhaben wollen: Die Tiere leiden oft schrecklich unter den Folgen ihrer Qualzuchtmerkmale und führen ein Leben, das von Beeinträchtigung und Schmerz geprägt ist. Die OP-Kosten für die „Reparatur“ dessen, was zuvor krank gezüchtet wird, liegt schnell im vier bis fünfstelligem Bereich, und wird von Qualzucht-Haltern meist billigend im Kauf genommen.
Qualzucht – was bedeutet das?
Als Qualzucht wird das bewusste Verpaaren zweier Tiere mit ganz bestimmten Merkmalen bezeichnet, deren Nachkommen aufgrund der Ausprägung dieser Merkmale Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst erleiden werden.
Qualzuchtmerkmale können die Lebensqualität der betroffenen Tiere massiv einschränken bzw. gar lebensgefährlich werden. Nicht selten werden Qualzuchtmerkmale durch Inzucht erreicht. Dies kann weitere genetische Defekte, Missbildungen und organische Schäden bedingen.
Einige Qualzuchtmerkmale und ihre Folgen
Kurzschnäuzigkeit und damit einhergehende Verformungen von Augen, Gehirn, Gebiss, Mittelohr und verhältnismäßig zu großer Zunge
Folgeprobleme: Atemnot, Erstickungsanfälle, Anfälligkeit für Überhitzung, Überbiss, Probleme bei der Nahrungsaufnahme und Verdauung
⇒ Betroffener Rassen: Mops, Bulldogge, Pekingese, Boxer, Chihuahua, Shi-Tzu, Cavalier King Charles Spaniel, Perserkatze, u.v.m.
Großköpfigkeit bwz. Rundköpfigkeit und damit einhergehend zu kleine und flache Augenhöhlen
Folgeprobleme: Wasserkopf, kein natürlicher Geburtsvorgang möglich, hohe Verletzungsgefahr des Gehirns, Anfälligheit für Augenverletzungen bzw. Herausfallen der Augen aus der Augenhöhle
⇒ Betroffene Rassen: Chihuahua, Mops, u.v.m.
Kurzer oder fehlender Schwanz, bzw. extremer Ringelschwanz
Folgeprobleme: eingeschränkte Kommunikation und Balancemöglichkeiten; zudem oft einhergehend mit Wirbelsäulenschäden
⇒ Betroffene Rassen: Mops, Bulldogge, Manx-Katze, u.v.m.
Extreme Hautfalten
Folgeprobleme: Entzündungen der Haut und Augen, Überdeckung der Augen
⇒ Betroffene Rassen: Shar Pei, Mops, Bulldogge, u.v.m.
Haarlosigkeit oder dünnes Fell
Folgeprobleme: Schwierigkeiten die Körpertemperatur zu halten, Gefahr von Sonnenbrand, Fehlbildung oder Fehlen der wichtigen Tasthaare (Vibrissen) bei Katzen
⇒ Betroffene Rassen: Nacktkatze, Rexkatze, Nackthund, u.v.m.
Qualzucht betrifft alle Tierzüchtungen
Wer meint Qualzucht betrifft nur Haustiere liegt leider falsch. Angorakaninchen können sich durch ihre ständig nachwachsende Wolle kaum mehr bewegen und selbst pflegen, weiße Tiger leiden unter Inzuchtfolgen wie Missbildungen, Kühe werden mit so großen Eutern gezüchtet, dass jeder Schritt schmerzt und Truthähne und Masthühner haben so viel Brustfleisch, dass sie sich kaum noch bewegen können, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Qualzuchtrassen werden immer beliebter
Trotz aller Bemühungen zur Aufklärung ist die Nachfrage nach typischen Qualzuchtrassen weltweit ungebrochen. Ein klassisches Beispiel: die französische Bulldogge. Allein in Wien hat sich die Anzahl der gemeldeten Französischen Bulldoggen seit 2012 verdreifacht. Gleichzeitig landen immer häufiger Vertreter der Qualzuchtrassen in Tierheimen, weil ihre Halter die Tierarztkosten nicht mehr aufbringen können.
Rechtliche Situation
In Österreich ist Tierschutz als Staatsziel verfassungsrechtlich verankert. Laut §5 des Tierschutzgesetzes gilt die Qualzucht als unzulässige Tierquälerei. Der Absatz 17 in §44 des Tierschutzgesetzes gibt Züchtern jedoch die Möglichkeit, weiterhin von Qualzucht betroffene Tierrassen zu züchten. Sie müssen nur schriftlich dokumentieren, dass sie züchterische Maßnahmen setzen, die die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen reduzieren. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird jedoch kaum kontrolliert.
Für eine Trendumkehr braucht es dringend nachhaltige und konkrete Maßnahmen.
Der Österreichische Tierschutzverein schließt sich den Forderungen der Tierschutzombudsstelle Wien an:
⇒ Die ersatzlose Streichung von Absatz 17 in §44 des Tierschutzgesetzes.
⇒ Eine generelle Bewilligungspflicht für die Zucht von Heimtieren sowie ein öffentlich einsehbares Zuchtregister, inklusive verpflichtendem Sachkundenachweis und regelmäßigen behördlichen Kontrollen.
⇒ Die fortlaufende Evaluierung aller Rassestandards und Zuchtprogramme auf mögliche Qualzuchtmerkmale durch unabhängige Experten.
⇒ Ein Umdenken in Werbung, Medien und Unterhaltungsindustrie, in der unreflektiert kranke Tiere als Testimonials oder „Petfluencer“ dargestellt werden
Sie spielen mit dem Gedanken, sich ein tierisches Familienmitglied nachhause zu holen?
Bitte lassen Sie sich nicht von äußeren Merkmalen zum Kauf eines Tieres verleiten. Informieren Sie sich vorab umfassend über eventuelle Anfälligkeiten für erbliche Gesundheitsprobleme Ihrer favorisierten Tierrasse. Vorsicht: auch ein Mischling aus Qualzuchtrassen erbt die Merkmale seiner Elterntiere und kann ein Leben lang darunter leiden.
Scheuen Sie sich nicht, bereits vor dem Tierkauf einen Tierarzt zurate zu ziehen und sich von Fachleuten beraten zu lassen. Das Team des Österreichischen Tierschutzvereins ist Ihnen gerne behilflich.