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Spenden für den Tierschutz - häufige Fragen
Ja, Spenden sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen als Person die Spende eindeutig zugeordnet werden kann, dass die begünstigte Organisation vom Finanzamt anerkannt ist und die Spenden 10% der Jahreseinkünfte nicht übersteigen.
In Österreich sind Spenden steuerlich absetzbar. Seit Jänner 2017 funktioniert das ganz automatisch per elektronischer Übermittlung an das Finanzamt. Welche Steuern in welcher Höhe absetzbar sind, und was zur Spendenabsetzbarkeit grundsätzlich wichtig zu wissen ist, können Sie hier kompakt nachlesen.
Ich möchte meine Spende von der Steuer absetzen – wie geht das?
Seit Jänner 2017 senden Spendenorganisationen wie wir Ihre Spenden verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt, wenn Sie das wünschen. Die automatische Berücksichtigung der Spendenbeiträge funktioniert je nach Variante folgendermaßen:
Bei Zahlung per Erlagschein
Bei der Zahlungsanweisung, also auf dem Erlagschein, werden Sie gebeten, Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt zu geben. Mithilfe dieser Informationen kann die begünstigte Organisation den Betrag direkt ans Finanzamt melden, welches in Ihrem Steuerbescheid zuordnet.
Bei Online-Spenden
Wenn Sie online spenden oder eine Patenschaft abschließen, können Sie uns direkt die Erlaubnis erteilen, Ihre Daten zu übermitteln
Durch den automatischen Datenaustausch zwischen empfangender Organisation und Finanzamt, finden Sie Ihre Spenden- und Patenbeiträge für das vorangegangen Jahr gesammelt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung im Finanz Online oder auf Ihrem Steuerbescheid.
Ab und zu taucht die Frage auf, wozu wir für die steuerliche Absetzbarkeit Ihr Geburtsdatum benötigen. Das Geburtsdatum dient Ihrer eindeutigen Identifikation und somit der unmissverständlichen Zuordnung Ihres Spenden- oder Patenbeitrags. So wird sichergestellt, dass die Zahlung auch dem richtigen Steuerbescheid zugeordnet wird.
Bei der Spendenabsetzbarkeit gibt es in Österreich prozentuale Höchstbeträge vom Jahreseinkommen.
Dieser liegt für Privatpersonen in Österreich bei 10% des Gesamtbetrags der Jahreseinkünfte. Diese können als Sonderausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Bei Sach- und Geldspenden von Unternehmen werden die 10% vom Gewinn des jeweiligen Jahres berechnet (vor Abzug der Spenden und des Gewinnfreibetrags). Zusätzlich gilt eine Grenze von EUR 500.000,- im Zeitraum von 5 Jahren. Zuwendungen innerhalb dieser Höchstgrenzen können einfach als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Spenden, die über diese Grenzen hinausgehen, können selbstverständlich getätigt, aber nicht zur Gänze steuerlich geltend gemacht werden. Abgesetzt wird dann einfach der Höchstbetrag.
Der Spendenbetrag wird als Ganzes von der Bemessungsgrundlage abgezogen, vorausgesetzt er übersteigt die Höchstbetragsgrenze nicht. Dadurch vermindert sich das zu besteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast.
Das bedeutet auch, dass eine Spende für Sie weniger kostet, da Sie dadurch einen Teil Ihrer Steuern zurückbekommen. Somit bedenken Sie Organisationen wie beispielsweise den Österreichischen Tierschutzverein mit einer Spende von EUR 100,- bezahlen schlussendlich aber nur EUR 65,- (bei einer Einkommenssteuerlast von 35%), da sich Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage durch die Spende vermindert.
Grundsätzlich gibt es beim Spenden als Privatperson nichts zu beachten, da Ihre Spende automatisch ans Finanzamt gemeldet wird. Seit 2017 brauchen Sie zum Spenden absetzen auch keinen Beleg oder Quittung mehr aufzubewahren.
Für die Spendenabsetzbarkeit ist es weiters essenziell, dass Sie an eine Organisation spenden, die vom Finanzamt als solche anerkannt wird.
Seit 2017 werden Spenden von Privatpersonen automatisch von den begünstigten Organisationen an das Finanzamt weitergeleitet. Sofern Sie alle nötigen Daten angegeben bzw. sich für die Übermittlung angemeldet haben, werden Ihre Spenden automatisch steuerlich berücksichtigt.
Spendenbeträge, die beim Finanzamt aufscheinen, werden von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Sie verringern sozusagen Ihr Jahreseinkommen, von dem die effektive Steuerlast berechnet wird und senken letztere damit auch.
Wichtig ist hierbei, dass Ihre Spenden auch beim Finanzamt aufscheinen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wie auch bei der Einkommenssteuererklärung geht das automatisch, sofern Sie einer Weiterleitung zugestimmt haben. Sie werden dort bei den Sonderausgaben zugerechnet.
Grundsätzlich können alle Organisationen und Personen, die Sie unterstützen möchten, finanzielle Zuwendungen erhalten. Allerdings ist damit dann nicht sicher, ob die Zahlung der Spendenabsetzbarkeit unterliegt. Informationen zu den in Österreich spendenbegünstigten Einrichtungen, können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter diesem Link einsehen.
Haben Sie einen Finanz Online-Zugang? Dann können Sie dort die Spendensumme einsehen, die von der begünstigten Organisation gemeldet wurde. Spenden, die beispielsweise 2021 getätigt wurden, sind ab März 2022 dort automatisch vermerkt.
Wir hoffen, Ihnen Ihre Fragen zur Spendenabsetzbarkeit beantwortet zu haben. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren oder sich auf der Website des Bundesministerium für Finanzen erkundigen.
Sie möchten Tieren auch nach Ihrem Ableben noch etwas Gutes tun? Ein Testament bzw. Legat ist eine gute Möglichkeit, um diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. HIER erhalten Sie mehr Informationen zum Thema Testament für Tiere.