Nach einer ausgiebigen Gassi-Runde noch schnell ein Eis oder ein kühles Getränk im Supermarkt kaufen? Kein Problem, denken sich viele Hundebesitzer. Einfach den Vierbeiner vor dem Geschäft anbinden, das dauert doch keine fünf Minuten. Der Österreichische Tierschutzverein warnt: Hundediebstähle finden oft ausgerechnet in dieser kurzen Zeit statt.
Hundediebstähle nehmen zu
Fälle von Hundediebstählen häufen sich. In den letzten Wochen wurde vermehrt von Tieren berichtet, die sogar aus dem eigenen Garten gestohlen wurden. Angebundene Vierbeiner vor Geschäften sind das perfekte Ziel für Kriminelle. Die Diebe brauchen nur wenige Sekunden, um den Hund loszubinden. Rücksicht auf das Wohl des Tieres oder seinen Chip nehmen sie nicht. Besonders während der aktuellen Corona-Krise steigt die Nachfrage nach Haustieren. Bei Züchtern und Tierheimen übersteigt die Nachfrage das Angebot von Tieren bei Weitem. Somit boomt nicht nur der illegale Welpenhandel auf Online-Plattformen, sondern auch der Handel mit gestohlenen Hunden. Der Österreichische Tierschutzverein rät daher dringend davon ab, Tiere vor Geschäften anzubinden.
Zu kurze Leine: kein Rückzug möglich
Wer sein Tier unbeaufsichtigt vor einem Geschäft zurücklässt, geht große Risiken ein: Oft werden Tiere an viel zu kurzen Leinen angebunden. Das schränkt die Bewegungsfreiheit der Hunde ein und macht es ihnen unmöglich, unangenehmen Situationen auf der Straße auszuweichen. Zudem ist nicht jeder Mensch ein Hundefreund. Im schlimmsten Fall bekommen Tiere vergiftete Leckerlis oder Futter, das sie nicht vertragen. Das Fehlen einer Bezugsperson und die ungewohnte Umgebung stressen die Hunde zusätzlich. Diese Unsicherheit kann zu Panik und aggressivem Verhalten gegenüber Passanten führen. Wenn ein Hund provoziert oder geärgert wird, lässt sich nicht ausschließen, dass das Tier schnappt oder beißt. Eine weitere unterschätzte Gefahr sind die Witterungsbedingungen: An heißen Sommertagen können sich angebundene Hunde nicht in den Schatten flüchten. Im Winter können sie sich kaum bewegen, was zur Unterkühlung führen kann. Solche Situationen können auch innerhalb von fünf Minuten lebensbedrohlich werden.
Aufsichtspflicht nicht vergessen
Das Anbinden von Hunden ist zwar nicht gesetzlich verboten, allerdings trägt der Hundebesitzer die Pflicht, sein Tier ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Er hat vor allem außerhalb des privaten Umfelds Maßnahmen zu treffen, die weder Mensch noch Tier gefährden. Um die Aufsichtspflicht für seinen Hund nicht zu vernachlässigen, gilt es, diesen zumindest außerhalb der eigenen vier Wände keinesfalls unbeaufsichtigt zu lassen.