Immer noch gibt es viel zu viele Missstände bei der Jagd. Bitte unterstützen Sie die Forderung des Österreichischen Tierschutzvereins nach strengeren Gesetzen für Jäger.
Jährlich sterben in Österreich 890.000 Wildtiere durch Jägerhand. Das sind 2.435 Wildtiere pro Tag. Demnach wird hierzulande alle 35 Sekunden ein Wildtier getötet.
Die Hobbyjagd auf Wildtiere wird in der Öffentlichkeit hochemotional diskutiert. Auf der einen Seite stehen die Jagdgegner, die der Meinung sind, die Natur „funktioniere“ auch ohne Jagd. Demgegenüber finden sich die Jäger, die sich als „Naturschützer“ betrachten und das Recht auf die Bestandskontrolle jagdbarer Wildarten für sich beanspruchen. Immer wieder wird von Jägerseite die Notwendigkeit der Wildschadensvermeidung betont.
Der Österreichische Tierschutzverein will deutlich machen: Die Jagd, wie sie derzeit ausgeübt wird, löst keine ökologischen Probleme. In dieser Form trägt sie eher dazu bei, neue zu schaffen. Das Ungleichgewicht und die Schwierigkeiten, die durch diesen massiven Eingriff in die Natur entstehen, ziehen weitreichende Konsequenzen mit sich.
Schluss mit grausamen Missständen bei der Jagd
Der Österreichische Tierschutzverein fordert die Beseitigung dieser Missstände durch folgende Maßnahmen:
Verbot der Tötung von Haustieren
Jährlich werden bis zu 30.000 Haustiere durch Jägerhand getötet. Die verschiedenen Jagdgesetze der österreichischen Bundesländer erlauben den Abschuss von Haustieren. Unter dem Begriff „Jagdschutz“ soll das Wild vor Hunden und Katzen „geschützt“ werden. Hunde außerhalb der Rufweite, die sich der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und im Jagdgebiet umherstreunen, dürfen getötet werden. Auch das Schießen auf Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Metern von Wohngebäuden entfernt umherstreifen, ist erlaubt.
In Wahrheit geht es beim Jagdschutz aber nicht um den Schutz der Wildtiere, sondern um den Schutz der Jagdbeute. Das Wild, das die Jägerschaft durch Fütterung im Revier halten will, soll nicht durch freilaufende Hunde gestört und aus dem Areal vertrieben werden.
Das Absurde daran: Tiere werden getötet, um Tiere zu schützen, die anschließend von Jägern getötet werden. Die Angst der Jäger, streunende Haustiere könnten die eigene Jagdausbeute schmälern, ist jedoch völlig übertrieben und unverhältnismäßig. In Österreich ist die Jägerschaft übrigens nicht dazu verpflichtet, erschossene Haustiere zu melden. Haustierbesitzer bleiben meist im Unklaren über den Verbleib ihrer Lieblinge.
Gesetzliches Alkoholverbot bei der Jagd
Ein weiterer problematischer Aspekt der Jagd ist das Sicherheitsrisiko für Haustiere und Menschen. 30.000 durch Jäger getötete Haustiere pro Jahr sprechen für sich. Auch mit Menschen kommt es immer wieder zu Jagdunfällen, etwa durch eine mangelnde psychologische Überprüfung der Jagdwaffenbesitzer oder aufgrund von Alkoholkonsum bei Jägern.
Was für Autofahrer gilt, sollte selbstverständlich in verschärfter Form für Jäger gelten – immerhin sind potentiell gefährliche Schusswaffen im Spiel. Dennoch wird der Alkoholkonsum in den Jagdgesetzen nicht thematisiert. Ein Alkoholverbot bei der Jagd gehört dringend gesetzlich festgeschrieben!
Psychologische Verlässlichkeitsprüfung für Jäger
Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder Waffenträger verlässlich ist – das heißt psychisch und physisch dazu geeignet, eine Waffe zu führen. Das sieht der Gesetzgeber nach wie vor zu locker. Eine verpflichtende psychologische Verlässlichkeitsprüfung für angehende Jäger ist nicht vorgesehen, jedoch längst überfällig – und zwar für alle Waffenkategorien. Selbstverständlich müssten alle Waffenbesitzer außerdem in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Verlässlichkeit geprüft werden.
Verbot von Bleischrot
Eine Vergiftung der Umwelt durch Bleischrot kann nicht länger hingenommen werden. Laut Umweltbundesamt verschießen Jäger und Sportschützen in Österreich rund 600 Tonnen Blei im Jahr. Das giftige Schwermetall tötet nicht nur Tiere, sondern gelangt auch in den Nährstoffkreislauf und kontaminiert Boden, Wasser und Getreide.
Verbot der Fallenjagd
Jäger, die den neusten ökologischen Erkenntnissen und den Anforderungen des Tierschutzes gerecht werden möchten, müssen auf nicht-selektive Fallen und Jagdmethoden verzichten. Ob Todfangfallen oder Lebendfallen, denen Tiere, Vögel, Hasen und kleine Beutegreifer zum Opfer fallen – die Bestände dieser Tierarten nehmen nicht überhand! Weder besteht Regulierungsbedarf noch verursachen diese Tiere Wildschäden.
Verbot von Treib- und Baujagden
Treibjagd ist eine besonders grausame Form der Jagd. Die Tiere geraten in Panik und werden in Todesangst versetzt. Oftmals verursachen unkontrolliert abgegebene Schüsse bei angeschossenen Tieren unnötige Qualen. Bei dieser Gesellschaftsjagd werden auch regelmäßig Menschen verletzt oder gar getötet. Nicht minder tierquälerisch ist die Baujagd. Ein Fuchs muss Todesangst ausstehen, bevor er entweder vom Hund selbst oder spätestens von den vor dem Bau wartenden Jägern erlegt wird.
Jagdverbot in Naturschutzgebieten
Jägern muss die Jagd in Gebieten, die dem Schutz von Tieren und der Natur dienen, untersagt werden. Die Annahme, dass die Natur ohne Jagd nicht mehr funktioniert, ist falsch. Der Genuss der Natur steht uns allen zu und darf insbesondere in Schutzgebieten nicht durch die Jagd gestört werden.
Ende der Zwangsbejagung
Die Auffassung des EGMR, wonach die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt, ist in Zukunft auch von österreichischen Gerichten in Österreichisches Recht umzusetzen.
Verbot von Kirrungen und Anlegen von Futterplätzen
Das sogenannte „Kirren“ ist eine jagdliche Maßnahme zur gezielten Anlockung von Wild, um es zu erlegen. Fütterungen haben nicht nur den Zweck, Wildtieren über die Notzeit zu helfen. Es geht vielmehr darum, jagdlich interessantes Wild örtlich zu konzentrieren, etwa um es leichter bejagen zu können (Anlockfütterung, Kirrung). Diese Hegepraxis führt zu einer unnatürlichen Vermehrung des Wildes mit der Folge, dass die Jägerschaft mehr Tiere schießen kann.
Verbot der Jagd auf eigens dafür gezüchtete Tiere
Tiere wie etwa den Jagdfasan nur zu züchten, um sie bejagen zu können, ist eine pervertierte Auffassung von Tier- und Naturschutz. Vor der Jagd werden die Vögel in großer Zahl freigelassen, damit sie den Jägern als bunte Zielscheiben dienen. Die Förderung von Wildtierbeständen nur zum Zwecke der Jagd ist abzulehnen – Gleiches gilt für die Jagd auf diese Tiere.
Verbot der Hobbyjagd
In letzter Konsequenz sollte aufgrund der zusammengetragenen Fakten und Erkenntnisse die Jagd an sich überdacht werden. Es gibt bereits Beispiele, die zeigen, dass die Jagd nicht unbedingt notwendig ist. So zum Beispiel der Nationalpark Gran Paradiso in Italien (seit über 80 Jahren jagdfrei), die Niederlande, wo die Jagd weitgehend verboten ist oder Costa Rica, wo 2012 die Sportjagd abgeschafft wurde. Zumindest aber muss die Jagdausübung speziell ausgebildeten Berufsjägern vorbehalten werden.
Tierschutzgesetz greift nicht
Grundsätzlich werden Tiere in Österreich durch das Tierschutzgerecht geschützt. Dieses Gesetz verbietet zum Beispiel, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leid oder Schäden zuzufügen. Auch ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Für die Ausübung der Jagd gilt das Tierschutzgesetz allerdings nicht, wodurch Wildtiere durch das Tierschutzgesetz NICHT geschützt werden.
Recht auf Bestandskontrolle ist längst überholt
Das von der Jägerschaft beanspruchte Recht auf Bestandskontrolle jagdbarer Wildarten schafft massive ökologische Probleme – auch wenn die Jägerschaft die Hege in den Vordergrund schiebt und regelmäßig die Notwendigkeit der Wildschadensvermeidung betont. Die Regulierung von frei lebenden Wildtierbeständen durch menschliche Jäger kann in der Praxis nicht funktionieren, das betonen auch Experten des Gebiets. So betont Dr. Josef H. Heichholf, Honorarprofessor für Naturschutz und Ökologie an der TU München, die auch nicht nötig. Vielmehr habe die intensive Bejagung von Wildtieren schwerwiegende Folgen auf das Gleichgewicht der Natur.