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    Österreichischer Tierschutzverein fordert Stopp der UNESCO-Auszeichnung für Singvogelfang

    Presse

    OTS (Wien) – Der Österreichische Tierschutzverein fordert die UNESCO auf, dem „Singvogelfang im Salzkammergut” den Weltkulturerbe-Status wieder zu entziehen. Die Auszeichnung dient den rund 500 Vogelfängern seit 2010 als Deckmantel für eine Praxis, die in der gesamten EU seit 1979 aufgrund von Tierquälerei verboten ist.

    Am 30. November 2025 findet die große Verbandsausstellung der rund 500 Vogelfänger im Salzkammergut statt. Dort zeigen und prämieren sie die prächtigsten Stieglitze, Gimpel, Erlenzeisige, und Fichtenkreuzschnäbel der Region in kleinen Käfigen, die sie im Herbst gefangen haben.

    Sondergesetz erlaubt Singfvogelfang 

    Ein regionales Sondergesetz erlaubt es, die Wildvögel zu fangen und über den langen Winter hinweg eingesperrt zu halten. Bis April bleiben sie eingesperrt. Die über 2.000 „Lockvögel” müssen jedoch ihr ganzes Leben in Volieren verbringen, um im Herbst ihre Artgenossen anzulocken.

    Österreichischer Tierschutzverein: Offener Brief an UNESCO

    https://tierschutzverein.at/presseaussendung/oesterreichischer-tierschutzverein-offener-brief-an-unesco-wegen-singvogelfang-im-salzkammergut/

    Seit mehr als 150 Jahren sind die Vogelfänger in Vereinen organisiert. Die UNESCO hat 2010 die Tradition des „Singvogelfangs im Salzkammergut” als immaterielles Kulturerbe in der Kategorie „Wissen und Praktiken in Bezug auf Natur und das Universum“ ausgezeichnet.

    Feigenblatt für Tierquälerei

    Diese Auszeichnung dient 500 Vogelfängern als Feigenblatt für grausame Praxis, die EU-weit mit der EU-Vogelschutzrichtlinie seit 1979 wegen Tierquälerei verboten ist. Übrigens: Den Antrag an die UNESCO hatten regionale Vogelfänger gestellt, eine hochrangige Expertenkommission hatte diesen unterstützt. Die UNESCO sieht im „Singvogelfang im Salzkammergut“ eine Ausdrucksform regionaler Identität, die für sie Teil des Kulturerbes Österreichs ist.

    UNESCO ignoriert EU-Tierschutzrecht

    Warum? Die Broschüre „Immaterielles UNESCO-Kulturerbe“ erklärt dies auf Seite 112: „Das Wissen um das Verhalten der Vögel wurde über Jahrhunderte und Generationen hinweg gesammelt und weitergegeben. Dieses Wissen führte zur Entwicklung eines eigenen spezifischen Sprachschatzes mit Begriffen wie „Grobschreier“, „Guatschreier“, „Hellschreier“, „Bliahstieglitz“ oder „Stoagimpal“.

    Broschüre „Innmateriales UNESCO Kulturerbe“
    https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Kultur/IKE/Publikationen/Broschuere_IKE_2021_Kern__einzelseiten_.pdf

    UNESCO: Auszeichnung stärkt  Tradition der Tierquälerei

    Nach Ansicht der UNESCO würde das Ende dieser Tradition einen „unwiederbringlichen Verlust erfahrungsbasierten Wissens“ bedeuten. Maria Walcher, Nationalbeauftragte der UNESCO im Jahr 2010, sagte bei der Überreichung des Ernennungsdekrets laut den „Oberösterreichischen Nachrichten“: „Mir gefällt, was die Kinder an Wissen über Tiere und Natur aus diesem jahrhundertealten Brauchtum entnehmen können.“

    OÖ-Nachrichten Vogelfreunde feierten UNESCO-Entscheidung
    https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/Vogelfreunde-feierten-UNESCO-Entscheidung;art71,416928

    Der Österreichische Tierschutzverein kritisiert die Auszeichnung der UNESCO, da sie eine Praxis stützt, unter der unzählige Singvögel leiden. Er appelliert daher eindringlich an die UNESCO, die Auszeichnung „Immaterielles Weltkulturerbe” für den „Singvogelfang im Salzkammergut“ wieder abzuerkennen.

    Faktenbox: Singvogelfang im Salzkammergut

    • Rund 500 Mitglieder der etwa 25 Vereine im Salzkammergut sind dazu berechtigt, Singvögel zu fangen, auszustellen und über den Winter zu halten.
    • Die oberösterreichische Artenschutzverordnung (§ 11) erlaubt diesen regionalen Singvogelfang. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte im Jahr 2007 diese Ausnahmegenehmigung, obwohl sie dem Bundestierschutzgesetz widerspricht, welches Tierquälerei und Bewegungseinschränkung von Wildtieren untersagt.
    • Die oberösterreichische Artenschutzverordnung regelt die Höchstanzahl der Vögel mit 550 je Art und Fangsaison. Dies gilt nicht für den Fang von Lockvögeln.
    • Jeder Vogelfänger darf bis zu vier im Herbst gefangene Singvögel halten. Diese müssen bis zum 10. April wieder freigelassen werden. Zusätzlich dürfen sie dauerhaft bis zu zehn Lockvögel (zwei pro Art, beim Fichtenkreuzschnabel sogar vier) in Volieren halten.
    • Waren auf den Erlaubnisscheinen um 1910 noch 16 Vogelarten angegeben, so etablierte sich im 20. Jahrhundert der Fang von nur noch vier Arten (Erlenzeisig, Stieglitz, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel).

    Quellen

    Begründung der UNESCO https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/oesterreichisches-verzeichnis/detail/article/salzkammergut-vogelfang
    ORF- TV-Doku „Im Land der Vogelfänger“ https://www.youtube.com/watch?v=7qmvNQ7VdGQ
    Diplomarbeit „Der Vogelfänger und das immaterielle Kulturerbe“
    https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/content/titleinfo/216837/full.pdf
    Empfehlungsschreiben von Professoren für UNESCO-Antrag https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Kultur/IKE/IKE-DB/files/Salzkammergut_Vogelfang_Bewerbungsformular.pdf

    Rückfragen & Kontakt:
    Alexios Wiklund
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    0660/730 42 91
    wiklund@tierschutzverein.at
    www.tierschutzverein.at/presse

     

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