Für uns den Österreichischen Tierschutzverein steht das Wohl der Tiere an erster Stelle.

    Österreichischer Tierschutzverein: Erfolg für den Artenschutz – UNESCO prüft jetzt Kulturerbe-Status für Singvogelfang im Salzkammergut

    Presse

    OTS (Wien) – Die Österreichische UNESCO-Kommission reagiert jetzt auf den offenen Brief des Österreichischen Tierschutzvereins: Der Status des Immateriellen Kulturerbes des „Singvogelfangs im Salzkammergut“ wird im Frühjahr 2026 vom Fachbeirat überprüft. Dann wird entschieden, ob diese umstrittene Traditionspflege von 500 Personen weiterhin mit den Werten der UNESCO vereinbar ist – oder ob sie ihren Status als immaterielles Kulturerbe verliert. Der offensichtliche Grund Tierleid – immerhin sind tausende Singvögel für immer in Gefangenschaft – hat bisher nicht gereicht!

    Für den Österreichischen Tierschutzverein ist die Sache klar: Eine Tradition, die nur durch eine Sondergenehmigung erlaubt ist, gegen europäisches Recht verstößt und Vögel ihrer Freiheit beraubt, steht eindeutig im Widerspruch zu den Werten der UNESCO.
    Alexios Wiklund, Sprecher des Vereins, betont: „Für uns passt die Tradition des ‚Salzkammergut-Singvogelfangs‘ nicht mehr in ein modernes Verständnis von Kulturerbe – es ist Zeit für einen Schlussstrich.“

    UNESCO-Präsidentin für Überprüfung

    Dr. Sabine Haag, Präsidentin der österreichischen UNESCO-Kommission *, erklärt: „Das Immaterielle Kulturerbe ist ein lebendiges Erbe, sodass es selbstverständlich wegen veränderter Werthaltungen in der Gesellschaft auch zur grundsätzlichen Infragestellung von Traditionen bzw. Praktiken und in weiterer Folge zu Veränderungen oder sogar zum Verzicht auf einzelne Elemente eines Brauchs kommen kann.“

    Fachbeirat berät zum lokalen Singvogelfang

    Sie kündigt an, die Stellungnahme des Tierschutzvereins dem Fachbeirat vorzulegen. Denn die UNESCO führt lediglich das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Über Aufnahme, Änderung oder Streichung einer ausgezeichneten Tradition entscheidet der unabhängige Fachbeirat.

    Nicht alles, was erlaubt ist, darf Kulturerbe sein

    Die UNESCO hält selbst fest: Nur weil eine Praxis rechtlich erlaubt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch als Kulturerbe anerkannt werden kann. Deshalb wurden Traditionen wie Stierkampf oder Fuchsjagd nicht als immaterielles Kulturerbe aufgenommen. Im Leitfaden für Traditionen mit Tieren steht dazu:
    •  Tiere müssen gut behandelt werden.
    •  Tradition muss nachhaltig sein.
    Gewalt oder Verletzungen schließen eine Aufnahme aus.
    Wenn es laufende Rechtsstreitigkeiten gibt, darf die Tradition nicht aufgenommen werden.
    Zudem gilt: Eine Tradition muss stets mit den österreichischen Gesetzen übereinstimmen. Ob das beim Vogelfang tatsächlich der Fall ist, wird nun geprüft.

    Singvogelfang: Tierleid unter dem Deckmantel der Tradition! https://tierschutzverein.at/singvogelfang-tierleid-unter-dem-deckmantel-der-tradition/

    Warum ist der Vogelfang derzeit legal?

    Rechtlich möglich ist der Singvogelfang aktuell aufgrund einer Sonderregelung des Landes Oberösterreich. § 11 der lokalen Artenschutzverordnung erlaubt den Fang von Singvögeln für Ausstellungen sowie die lebenslange Haltung von sogenannten „Lockvögeln“.

    Der Österreichische Tierschutzverein kritisiert, dass diese Ausnahmeregelung gegen das Bundes-Tierschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt. Artikel 5 der EU-Verordnung verbietet grundsätzlich das Fangen, Töten oder die absichtliche Störung wildlebender Vögel.

    Darum produziert Singvogelfang Tierleid

    Die Tradition des Singvogelfangs im Salzkammergut verursacht unnötiges Leid:
    Vögel verlieren ihre Freiheit und leben oft lebenslang hinter Gitter.
    Natürliche Verhaltensweisen wie Fliegen, Revierverhalten, Nisten und Fortpflanzung sind nicht möglich.
    Fangmethoden verletzen immer wieder Tiere.
    Damit widerspricht diese lokale Tradition einem zentralen Prinzip des modernen Tierschutzes: Tiere sollen artgerecht leben und ihre natürlichen Bedürfnisse ausleben können.

    Im Widerspruch zu UNESCO-Vorgaben

    Gerade neuere wissenschaftliche Erkenntnisse schreiben Tieren komplexe soziale, emotionale und sogar ästhetische Fähigkeiten zu. Das Verständnis von Tierwohl geht heute weit über die klassischen „5 Freiheiten“ hinaus. Das sieht auch die UNESCO so in ihrem Leitfaden für Traditionen mit Tieren.

    Konkrete Lösung für  lokale Tradition

    „Unser Ziel ist kein Kulturabbau, sondern eine zeitgemäße Weiterentwicklung im Sinne der UNESCO. Prinzip 8 betont ausdrücklich die dynamische Natur des immateriellen Kulturerbes“, betont Alexios Wiklund. Es unterstreicht, dass solches Erbe durch Veränderung, Improvisation und Weiterentwicklung geprägt ist, nicht durch starre Konservierung.

    Wissen der 500 Singvogelfänger neu nutzen

    Früher fingen Menschen Singvögel und sperrten sie zur Unterhaltung in Käfige. Heute wollen sie ihnen in der freien Natur begegnen: beobachten, bestimmen, verstehen – und ihrem Gesang lauschen, ohne ihnen die Freiheit zu nehmen. So bleibt das alte Wissen lebendig – aber das Leid der Vögel endet. Das passt zu modernem Tierschutz und den Werten der UNESCO. In Zeiten, in denen viele Arten bedroht sind, hilft dieses Wissen Forschern beim Artenschutz und lockt Touristen an, die Vögel unter Anleitung beobachten wollen.

    Faktenbox: Singvogelfang im Salzkammergut

    Rund 500 Mitglieder der etwa 25 Vereine im Salzkammergut sind dazu berechtigt, Singvögel zu fangen, auszustellen und über den Winter zu halten.
    • Die oberösterreichische Artenschutzverordnung (§ 11) erlaubt diesen regionalen Singvogelfang. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte im Jahr 2007 diese Ausnahmegenehmigung, obwohl sie dem Bundestierschutzgesetz widerspricht, welches Tierquälerei und Bewegungseinschränkung von Wildtieren untersagt.
    • Die oberösterreichische Artenschutzverordnung regelt die Höchstanzahl der Vögel mit 550 je Art und Fangsaison. Dies gilt nicht für den Fang von Lockvögeln.
    • Jeder Vogelfänger darf bis zu vier im Herbst gefangene Singvögel halten. Diese müssen bis zum 10. April wieder freigelassen werden. Zusätzlich dürfen sie dauerhaft bis zu zehn Lockvögel (zwei pro Art, beim Fichtenkreuzschnabel sogar vier) in Volieren halten.
    • Waren auf den Erlaubnisscheinen um 1910 noch 16 Vogelarten angegeben, so etablierte sich im 20. Jahrhundert der Fang von nur noch vier Arten (Erlenzeisig, Stieglitz, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel).

    Quellen

    UNESCO – Immaterielles Kulturerbe im Dialog
    https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Kultur/IKE/Publikationen/20_Jahre_Konvention_von_2003_Erkenntnisse.pdf
    Leitfaden „Tierwohl und immaterielles Kulturerbe“
    https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Kultur/IKE/IKE-DB/files/Leitfaden_Tierwohl_und_immaterielles_Kulturerbe.pdf
    Fachbeirat UNESCO-Kommission
    https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/bewerbung-um-aufnahme/fachbeirat
    Begründung der UNESCO
    https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/oesterreichisches-verzeichnis/detail/article/salzkammergut-vogelfang
    Diplomarbeit „Der Vogelfänger und das immaterielle Kulturerbe“
    https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/content/titleinfo/216837/full.pdf
    Empfehlungsschreiben von Professoren für UNESCO-Antrag
    https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Kultur/IKE/IKE-DB/files/Salzkammergut_Vogelfang_Bewerbungsformular.pdf

    Rückfragen & Kontakt:
    Alexios Wiklund
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    0660/730 42 91
    wiklund@tierschutzverein.at
    www.tierschutzverein.at/presse

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Alexios Wiklund, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins © Österreichischer Tierschutzverein
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