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    Österreichischer Tierschutzverein: UNESCO muss beim Singvogelfang endlich ihre eigenen Tierschutzregeln anwenden

    Presse

    UNESCO soll den Vogelfang im Salzkammergut jetzt prüfen und dabei ihre eigenen Tierschutzregeln einhalten

    OTS (Wien) – Der Österreichische Tierschutzverein kritisiert das Vorgehen der UNESCO zum „Singvogelfang im Salzkammergut“. Anstatt diese überholte Tradition anhand der eigenen UNESCO-Tierwohl-Leitlinien zu bewerten, setzt die Organisation auf eine verstärkte Überwachung der anachronistischen Traditionspflege von 500 Personen. Damit gibt es auch weiterhin keine klare Haltung der UNESCO zum jahrelangen Vogelleid, sondern lediglich weiteren Diskussionsbedarf im Herbst, bei der nächsten Sitzung des zuständigen Fachbeirats.
    Als Reaktion auf den kritischen Offenen Brief des Österreichischen Tierschutzvereins an die UNESCO hat der Fachbeirat für Immaterielles Kulturerbe am 27. März über den „Singvogelfang im Salzkammergut“ beraten.

    Offener Brief des Österreichischen Tierschutzvereins https://www.unesco.at/fileadmin/user_upload/Offener_Brief_an_Tierschutzverein_OEsterreich.jpeg

    Singvogelfang bleibt Immaterielles Kulturerbe

    Das Ergebnis: Er empfiehlt ein verstärktes Monitoring, um vor einer Entscheidung rechtliche Entwicklungen sowie Veränderungen in der Bewertung des Tierwohls abzuwarten. Bei seiner nächsten Sitzung im Herbst soll dieses strittige Thema erneut besprochen werden. Der Eintrag des Singvogelfangs als Immaterielles Kulturerbe bleibt vorerst in der nationalen Liste.

    UNESCO-Monitoring: Der Vogelfang im Salzkammergut: https://shorturl.at/HlZwN

    UNESCO muss endlich eigene Werte ernst nehmen

    Der Österreichische Tierschutzverein kritisiert das Aufschieben der Entscheidung. „Würde die UNESCO den Singvogelfang nach ihren eigenen Tierwohl-Kriterien jetzt prüfen, wäre die grausame Praxis in der jetzigen Form nicht mehr haltbar“, erklärt Alexios Wiklund, Sprecher des Vereins.

    Der UNESCO-Leitfaden „Tierwohl und immaterielles Kulturerbe“ schreibt klar vor, dass Tierwohl und Nachhaltigkeit bei einer Aufnahme gewährleistet sein müssen. Stattdessen spielt die UNESCO auf Zeit und prüft vorerst bis zum Herbst die seit Jahren bekannten rechtlichen und tierethischen Probleme des Singvogelfangs.

    UNESCO-Leitfaden „Tierwohl und immaterielles Kulturerbe“ https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Kultur/IKE/IKE-DB/files/Leitfaden_Tierwohl_und_immaterielles_Kulturerbe.pdf

    Fakten zum Singvogelfang längst hinlänglich bekannt

    Diese Traditionspflege von 500 Personen ist nur durch eine lokale Ausnahmeregelung legal. Diese widerspricht klar dem österreichischen Tierschutzgesetz (§ 5 Abs. 10: Verbot von Tierquälerei durch Bewegungseinschränkung und Angstzufügung) und EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG (verbietet grundsätzlich den Fang und die Haltung von wildlebenden Singvögeln).

    Klarer Verstoß gegen Tierwohlprinzipien

    Mehrere Tausend Wildvögel erleiden durch Fang und Haltung Stress, werden teils lebenslang in Käfigen gehalten und können ihre natürlichen Verhaltensweisen wie Fliegen, Revierverhalten oder Partnersuche nicht ausleben – all das verstößt gegen die grundlegenden Tierwohlprinzipien.

    Weitere Vertagung statt rascher Lösung

    Diese sind auch im UNESCO-Leitfaden „Tierwohl und immaterielles Kulturerbe“ ausdrücklich gefordert. Trotzdem setzt der UNESCO-Fachbeirat auf ein verstärktes Monitoring bis zu seiner nächsten Sitzung im Herbst. „Das Vertagen des Problems und weitere theoretische Debatten in sechs Monaten werden nichts am großen Leid von tausenden Wildvögeln ändern“, kritisiert Alexios Wiklund.

    7.000 Wildvögel bei 500 Personen in Käfighaltung

    Laut OÖ-Artenschutzverordnung (§ 11) dürfen rund 500 Personen jeder Fangsaison insgesamt bis zu 2.200 Singvögel von vier Singvogelarten (Gimpel, Stieglitz, Erlenzeisig und Fichtenkreuzschnabel) fangen und sie für ein halbes Jahr in Gefangenschaft halten. Zusätzlich darf jede von ihnen bis zu zehn Lockvögel (rund 5000 Vögel) lebenslang in Gefangenschaft halten.

    OÖ-Artenschutzverordnung https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000260

    Forderung nach Neubewertung und Weiterentwicklung

    Der Österreichische Tierschutzverein fordert, den Singvogelfang transparent nach den UNESCO-Tierwohlkriterien zu prüfen und außerdem die bestehende Ausnahmeregelung in der OÖ-Artenschutzverordnung (§ 11) aufzuheben. Konkret verlangt der Verein:
    • Überprüfung der Praxis anhand des UNESCO-Tierwohl-Leitfadens
    • Nachvollziehbare Neubewertung des Eintrags ins Verzeichnis
    • Aussetzung des Eintrags, wenn UNESCO-Kriterien nicht erfüllt werden
    • Stopp der Ausnahmeregelung in der OÖ-Artenschutzverordnung

    Tradition endlich ohne Tierleid pflegen

    Für den Österreichische Tierschutzverein müssen Traditionen mit heutigen Werten vereinbar sein. „Die Weitergabe von besonderem Wissen über Singvögel sollte zeitgemäß und ohne Tierleid erfolgen – zum Beispiel durch Birdwatching. „Immaterielles Kulturerbe soll lebendig sein. Traditionen sollten sich anpassen oder enden, wenn sie mit modernen Werten, Ethik oder Nachhaltigkeit kollidieren“, so Alexios Wiklund abschließend.

    Fazit: Singvogelfang erfüllt nicht Kriterien für immaterielles Kulturerbe
    • Er steht im Widerspruch zu EU- und österreichischem Tierschutzrecht
    • Er verletzt grundlegende Tierwohlprinzipien
    • Er widerspricht dem UNESCO-Leitfaden „Tierwohl und immaterielles Kulturerbe“

    Singvogelfang: Tierleid unter dem Deckmantel der Tradition! https://tierschutzverein.at/singvogelfang-tierleid-unter-dem-deckmantel-der-tradition/

    UNESCO-Fachbeirat: Vertagung des Problems auf Herbst

    „Der Fachbeirat für das Immaterielle Kulturerbe empfiehlt der Österreichischen UNESCO-Kommission, diese Entwicklungen verstärkt zu beobachten und bei Bedarf aktualisierte Stellungnahmen zum Tierwohl einzuholen. Der Fachbeirat begrüßt und unterstützt die Entscheidung der Österreichischen UNESCO-Kommission, den Kontroversen und kritischen Stimmen größeren Raum bei der Darstellung der Praxis im Verzeichnis einzuräumen. Eine weitere Diskussion ist für die Herbstsitzung 2026 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten dem Fachbeirat auch genauere Informationen über etwaige Veränderungen der Genehmigungspraxis nach den jüngsten Entscheidungen des Oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts vorliegen.“

    Statement des Fachbeirates zum Offenen Brief des Österreichischen Tierschutzvereins
    https://www.unesco.at/fileadmin/user_upload/Statement_Beirat_zum_Vogelfang_Maerz_2026.pdf

    Rückfragen & Kontakt:
    Alexios Wiklund
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    0660/730 42 91
    wiklund@tierschutzverein.at
    www.tierschutzverein.at/presse

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Alexios Wiklund, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins © Österreichischer Tierschutzverein
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