Für uns den Österreichischen Tierschutzverein steht das Wohl der Tiere an erster Stelle.

ES HAT SICH AUSGEZWITSCHERT

FÜR EIN ENDE DES SINGVOGELFANGS IM SALZKAMMERGUT

SINGVOGELFANG IST TIERLEID

Unter dem Deckmantel der Tradition werden im Salzkammergut Singvögel wie Stieglitz, Erlenzeisig, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel in freier Wildbahn gefangen, in Volieren gehalten und bei Ausstellungen in engen Käfigen zur Schau gestellt. Dort wird der schönste Vogel und somit auch sein Besitzer gekürt. Für die Wildtiere bedeutet das enormen Stress, Angst und oft auch Verletzungen oder den Tod.

WILDVÖGEL GEHÖREN IN DIE FREIE NATUR, NICHT IN KÄFIGE

Nach dem Fang im Herbst werden die Vögel über Monate in Volieren gehalten und spätestens im April wieder freigelassen. Die lange Gefangenschaft kann ihr natürliches Verhalten beeinträchtigen. Viele Tiere haben Schwierigkeiten, sich nach der Freilassung wieder in der Natur zurechtzufinden.

LEBENSLANG ALS LOCKVOGEL

Besonders betroffen sind jene Vögel, die als Lockvögel gehalten werden. Dabei handelt es sich um Singvögel, die dauerhaft in Käfigen gehalten werden und durch ihren Gesang andere Vögel anlocken. Im Salzkammergut gibt es derzeit rund 500 registrierte Vogelfänger. Da das Gesetz jedem von ihnen erlaubt, bis zu 10 Wildvögel lebenslang als Lockvögel zu halten, dürfen insgesamt 5000 Vögel lebenslang in Käfigen eingesperrt bleiben, um Artgenossen anzulocken.

UNESCO-AUSZEICHNUNG WIDERSPRICHT EUROPÄISCHEN GRUNDWERTEN

Der Singvogelfang im Salzkammergut wurde als immaterielles Kulturerbe Österreichs von der UNESCO anerkannt, da er als jahrhundertealter regionaler Brauch gilt, im Rahmen dessen Wissen, Traditionen und das Vereinsleben über Generationen hinweg weitergegeben werden. Dennoch empfahl der Fachbereit für das Immaterieller Kulturerbe der Österreichischen UNESCO-Kommission, die Entwicklungen verstärkt zu beobachten und bei Bedarf aktualisierte Stellungnahmen zum Tierwohl einzuholen. Eine weitere Diskussion ist für die Herbstsitzung 2026 vorgesehen.

 

NEUE VERORDNUNG IGNORIERT TIERLEID KOMPLETT

Diesen Juni wurde die bestehende Ausnahmegenehmigung für den Singvogelfang im Salzkammergut langfristig abgesichert und die Oberösterreichische Artenschutzverordnung entsprechend novelliert. Dabei werden zentrale Aspekte des Tierwohls völlig ausgeblendet. Trotz vieler Gegenstimmen, wurde die Praxis für weitere sechs Jahre einzementiert.

LOKALE AUSNAHMEREGELEUNG STATT TIERSCHUTZRECHT

Eigentlich ist der Singvogelfang seit 1979 EU-weit verboten. Nur aufgrund einer lokalen Ausnahmeregelung zulässig, steht er im klaren Konflikt mit den Grundsätzen des österreichischen Tierschutzrechts sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie.

DIE ZUKUNFT DES SINGVOGELFANGS

Das Wissen der rund 500 Vogelfänger könnte für Naturbeobachtung, Umweltbildung und Artenschutz genutzt werden. Sie könnten die Vögel in der freien Natur beobachten, fotografieren und die schönsten Exemplare anhand der Fotos auszeichnen. Damit bleibt die Tradition Großteils erhalten, etwa der besondere Sprachschatz und aus „Birdcatching“ wird „Birdwatching“.

JETZT HANDELN

Aktueller denn je: Die Verantwortlichen müssen endlich erkennen, dass viele Menschen diese Praxis ablehnen und Tierleid nicht als schützenswerte Tradition akzeptieren. Bis zum nächsten Singvogelfang kommenden Herbst ist nicht mehr viel Zeit!

Jetzt Petition unterschreiben

UNSERE MEILENSTEINE

Diesen Juni wurde die Ausnahmegenehmigung für den Singvogelfang im Salzkammergut leider langfristig abgesichert und die OÖ-Artenschutzverordnung novelliert. Als wir wenige Tage vor der Sitzung davon erfuhren, haben wir sofort reagiert: Über eine E-Mail-Vorlage auf unserer Website wurden rund 500 Protest-Mails an Landeshauptmann Mag. Stelzer versendet, um die Novelle zu stoppen.

Auch wenn der Beschluss letztlich durchging, war der Protest ein starkes Zeichen. Vielen Dank an alle, die so blitzschnell mitgemacht und ihre Stimme für die Singvögel erhoben haben! Wir bleiben dran und fordern endlich ein Ende des Singvogelfangs mit unserer Petition.

Gemeinsam mit BirdLife haben wir die Novelle in einer gemeinsamen Presseaussendung (OTS) und auf Social Media scharf kritisiert. Als Expert*innen für Tier- und Artenschutz fordern wir vom Land Oberösterreich endlich zeitgemäße Standards. Gemeinsam bleiben wir auch weiterhin stark für die Singvögel!

Mehr Informationen

In einem offenen Brief an die UNESCO appellierten wir, den Status des Singvogelfangs im Sinne des Tierwohls zu überprüfen und die Auszeichnung als Kulturerbe wieder abzuerkennen.
Als Reaktion darauf hat der Fachbeirat für das Immaterielle Kulturerbe am 27. März über das Thema beraten. Das enttäuschende Ergebnis: Der Beirat empfiehlt vorerst nur ein verstärktes Monitoring, um rechtliche Entwicklungen und Veränderungen beim Tierwohl abzuwarten. Bei der nächsten Sitzung im Herbst soll das strittige Thema erneut besprochen werden.

Mehr Informationen

  • DI Sarah Tanner

    Kampagnenmanagerin

  • Jakob Innauer BSc

    Kampagnenmanager

  • FAQ'S ZUM SINGVOGELFANG

    Beim Singvogelfang im Salzkammergut werden vier wildlebende Arten – Stieglitz, Gimpel, Erlenzeisig und Fichtenkreuzschnabel – mithilfe von Lockvögeln gefangen. Die Tiere werden anschließend in Volieren gehalten und bei Ausstellungen in kleinen Käfigen zur Schau gestellt.

    Der Singvogelfang wird von rund 500 Mitgliedern in etwa 25 Vogelfänger-Vereinen im oberösterreichischen Salzkammergut betrieben. Ermöglicht wird diese Praxis nur durch eine lokale Ausnahmebestimmung, die den Fang trotz seines Eingriffs in wildlebende Tierbestände legal macht.

    Die Vögel werden im Herbst (vom 15. September bis zum 30. November) gefangen. Sie werden bei zahlreichen Ausstellungen bis zum ersten Dezemberwochenende präsentiert, bei denen der schönste Vogel und somit auch sein Besitzer gekürt werden.

    Die Vögel bleiben über den Winter in Gefangenschaft müssen spätestens bis zum 10. April wieder freigelassen werden.

    Lockvögel sind jene Singvögel, die dauerhaft in Gefangenschaft leben und durch ihren Gesang andere Vögel anlocken. Pro Vogelfänger sind bis zu zehn Lockvögel erlaubt. Demnach sind aktuell insgesamt 5.000 Vögel lebenslang in Käfigen eingesperrt, um Artgenossen anzulocken.

    Die Oberösterreichische Artenschutzverordnung argumentiert, dass die monatelange Haltung in Volieren die Überlebenschancen einzelner Vögel erhöhen könne, da sie diese vor Kälte, Fressfeinden und Nahrungsmangel schützt. Auch eine längere Lebensdauer wird als mögliche Folge genannt. Diese Argumentation ist jedoch kritisch zu sehen, da Gefangenschaft nachweislich mit Stress, Verhaltensstörungen und der Einschränkung natürlicher Bedürfnisse einhergeht.

    Der Singvogelfang im Salzkammergut wurde als immaterielles Kulturerbe Österreichs von der UNESCO anerkannt, da er als jahrhundertealter regionaler Brauch gilt, im Rahmen dessen Wissen, Traditionen und das Vereinsleben über Generationen hinweg weitergegeben werden.

    Die Landesregierung sieht sich als Bewahrerin des Singvogelfang als immaterielles Kulturerbe und sieht darin Grund genug für die lokale Ausnahmeregelung.

    Eine UNESCO-Anerkennung verpflichtet jedoch nicht dazu, einen Brauch unverändert fortzuführen. Kulturerbe muss immer mit Tierschutz- und Naturschutzrecht abgewogen werden. Auch UNESCO Österreich betont, dass Traditionen sich ändern oder sogar aufgegeben werden können.

    Geprüft wurden vor allem die Auswirkungen des Singvogelfangs auf die Bestände der betroffenen Vogelarten. Die Landesregierung kommt zu dem Ergebnis, dass die Populationen der betroffenen Arten nicht gefährdet sind und die Ausnahmeregelung daher weiterhin zulässig ist.

    Die oberösterreichische Landesregierung begründet die neue Artenschutzverordnung damit, dass die Bewilligungsverfahren vereinfacht, der Verwaltungsaufwand reduziert und die Rechtslage nach einer neuen Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich geklärt werden soll. Damit wurde die Bewilligungen für den Singvogelfang für sechs weitere Jahre erteilt.

    Möglich wäre, das Wissen der rund 500 Vogelfänger für Naturbeobachtung, Umweltbildung und Artenschutz zu nutzen, ohne Vögel in Gefangenschaft zu halten. Stattdessen könnten die Tiere in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet und fotografiert sowie besonders gelungene Aufnahmen prämiert werden. Auf diese Weise kann ein großer Teil der Tradition erhalten bleiben, etwa der spezifische Sprachschatz.

    Der Österreichische Tierschutzverein lehnt den Singvogelfang ab. Er kritisiert, dass die neue Verordnung das Leid der einzelnen Tiere komplett ignoriert und sich ausschließlich auf stabile Vogelbestände stützt.

    Nach Ansicht des Vereins verursachen Fang, Transport und die monatelange Käfighaltung Stress, Angst und Einschränkungen des natürlichen Verhaltens. Außerdem kritisiert der Verein, dass die Verordnung den traditionellen Singvogelfang langfristig absichern soll und dem Schutz des Kulturerbes mehr Gewicht einräumt als dem Tierschutz.

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