Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.).
Die Entscheidung, welcher Person die Vollmacht im Vorsorgefall erteilt wird, sollte gut überlegt sein. Grundsätzlich kann jede volljährige Person Vorsorgebevollmächtigte sein.
Ausnahme: Volljährige Personen, die selbst ihre Angelegenheiten nicht ausreichend besorgen können oder in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Einrichtung stehen, von der die Person betreut wird (z.B. Pflegerin in einem Heim), können nicht vorsorgebevollmächtigt sein.
Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Erst mit Eintritt und Eintragung des Vorsorgefalls, also wenn die Person nicht mehr entscheidungsfähig ist, wird die Vorsorgevollmacht wirksam.
Man kann auch mehrere Personen bevollmächtigen, die verschiedene Aufgaben übernehmen bzw. Ersatzbevollmächtigte bestimmen.
Kosten einer Vorsorgevollmacht
Je nachdem, bei welcher Errichtungsstelle (Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein) die Vorsorgevollmacht errichtet wird, unterscheiden sich die Kosten.
Bei den Erwachsenenschutzvereinen kostet die Errichtung 75 Euro, plus einem Zuschlag von 25 Euro für einen Hausbesuch. Die Registrierung kostet 10 Euro. Diese Kosten fallen an, soweit dadurch die Befriedigung der Lebensbedürfnisse der vertretenen Person nicht gefährdet ist.
Bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt werden die Kosten individuell vereinbart. Es ist möglich, in der Vorsorgevollmacht einen Aufwandersatz oder Entgelt für die vorsorgebevollmächtigte Person festzulegen.
Bestattungsvorsorge:
Über die eigene Sterblichkeit zu sprechen, fällt vielen schwer. Trotzdem ist es sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken zur eigenen Bestattung zu machen und eine Bestattungsvorsorge abzuschließen – so können Sie festlegen wie Ihre eigene Bestattung gestaltet werden soll und schaffen damit Sicherheit für sich selbst und Ihre Hinterbliebenen. Oder Sie schließen eine Bestattungsvorsorgeversicherung bei einem Bestattungsinstitut ab.