
- Schutz während Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten
- Monitoring gefährdeter Arten
- Wildtierfreundliche Raumplanung
- Verbot pauschaler Abschussverordnungen
- Transparenz und Beteiligung
Österreichischer Tierschutzverein: Wildtierschutz in nationalen Renaturierungsplan verbindlich verankern
PresseOTS (Wien) – Österreich muss der EU bis 1. September 2026 den Entwurf seines nationalen Renaturierungsplan vorlegen. Der Österreichische Tierschutzverein fordert darin, den Schutz von Wildtieren verbindlich im Plan zu verankern und Eingriffe in ihre sensiblen Lebensräume wirksam zu begrenzen – insbesondere während kritischer Lebensphasen wie Brut, Aufzucht und Überwinterung.
Die EU fordert von Österreich, bis zum 1. September 2026 einen „nationalen Renaturierungsplan“ vorzulegen. Ziel der EU-Verordnung ist es, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Europas Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme einzuleiten. Damit sollen etwa durch Versiegelung, intensive Landwirtschaft oder andere Eingriffe beeinträchtigte Lebensräume wiederhergestellt und die biologische Vielfalt langfristig gesichert werden.
Historische Chance für Wildtierschutz
„Die EU‑Renaturierungsverordnung bietet Österreich eine historische Chance, die Lebensbedingungen für Wildtiere nachhaltig zu verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass der nationale Wiederherstellungsplan von Anfang an verbindliche Ziele für den Zustand von Lebensräumen und für heimische Wildtierpopulationen festschreibt“, betont Alexios Wiklund, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins. „Ohne diesen expliziten Wildtierschutz bleibt Renaturierung oft reine Landschaftspflege – mit ihm wird sie zum wirksamen Naturschutz, der nachweislich die Biodiversität stärkt.“
Nur drei von 27 Roten Listen aktuell
Rund zwei Drittel der geschützten Wildtierarten in Österreich gelten als bedroht. Besonders betroffen sind Amphibien, Reptilien und Fische. Gleichzeitig sind nur drei von 27 Roten Listen aktuell und bilden damit die Gefährdungslage nur unvollständig ab. Trotz bestehender Schutzbestimmungen werden unter anderem Wölfe, Biber und Fischotter weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen getötet.
Petition „Rote Listen jetzt aktualisieren!“ https://tierschutzverein.at/petitionen/rote-listen/
Fünf Forderungen an den Renaturierungsplan
Der Österreichische Tierschutzverein fordert ein verbindliches Maßnahmen-Paket mit einem Sofortprogramm für gefährdete Arten, wildtierfreundlicher Raumplanung, dem Vorrang von Artenschutz und Prävention sowie einem regelmäßigen, transparenten Monitoring. Zugleich soll die Öffentlichkeit informiert und in den Wildtierschutz einbezogen werden.
Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten heimischer Arten sind bei Renaturierungsmaßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Dies entspricht den Schutzzielen der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie.
Monitoringprogramme für Wildtiere wie Igel, Fledermäuse, Laubfrösche und Biber sollen wertvolle Daten für ein wirksames Habitatmanagement liefern.
Wildtierkorridore sind verbindlich und frühzeitig in der Raumplanung und bei Infrastrukturprojekten zu berücksichtigen. Grünbrücken, Wilddurchlässe und entsiegelte Flächen stärken die ökologische Vernetzung und können Wildunfälle reduzieren.
Prävention muss Vorrang vor nachträglichen Eingriffen haben. Pauschale Verordnungen für den präventiven Abschuss auf renaturierten Flächen sind zu untersagen. Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Abschüsse von Wolf, Biber und Fischotter Konflikte nachhaltig verringern.
Ein unabhängiges Monitoring und eine transparente Berichterstattung sollen den Erfolg der Maßnahmen überprüfbar machen. Gleichzeitig braucht es verständliche Information über tiergerechte Renaturierung und eine frühzeitige Einbindung von Tierschutzorganisationen in Planung und Umsetzung.
Rückfragen & Kontakt:
Alexios Wiklund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
0660/730 42 91
wiklund@tierschutzverein.at
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